OE3 ORF.at Ö3 Live Spycam Chat Club Ö3 Quicknote
Brian Adams jubelt auf der Bühne. (Bild: EPA/Alexander Räsche)

Die große Ö3-Hitwahl: Das Ranking

Zehntausende Ö3-Hörer haben bei der großen Ö3-Hitwahl für ihr Lieblingslied gestimmt.


Zwei Tage lang, ein ganzes Wochenende hat Ö3 die 250 beliebtesten Hits der Ö3-Gemeinde gespielt. Und gewonnen hat:

  • Platz 1: Bryan Adams - Summer Of '69
  • Platz 2: Queen - Bohemian Rhapsody
  • Platz 3: Kid Rock - All Summer Long

    Ob Ihre persönliche Nummer eins unter den Top 250 ist, können Sie hier auf oe3.ORF.at nachlesen.

  • Das Ergebnis
    PDF (1,89 MB)


    Die große Ö3 Hitwahl. (Bild: HITRADIO Ö3)


    Verraten Sie uns Ihre Nummer eins

    Auch wenn das Ergebnis der 250 beliebtesten Hits der Ö3-Gemeinde nach dem Spezialwochenende feststeht, geht die Sendung mit den persönlichen Nummer-eins-Hits unserer Hörer weiter. Immer Montag bis Freitag von 9 - 12 Uhr bis inklusive Freitag, 29. August.


    Von Elvis Presleys "Heartbreak Hotel" bis zu Madonnas "Like A Virgin", von den Beatles mit "Let It Be" bis Duffy mit "Mercy" - die unterschiedlichsten Künstler und ihre Hits stehen zur Auswahl.



    Robbie live. (Bild: Reuters/Henry Romero)


    Analyse: So hat Österreich gewählt

    Eine Analyse der Abstimmung hat recht erstaunliche Ergebnisse erbracht.
    Die Wahlbeteiligung lag im Burgenland, im kleinsten Bundesland gemessen an der Einwohnerzahl und Bevölkerungsdichte, am höchsten. Am geringsten war die Wahlbeteiligung bei den Wienern und Wienerinnen.


    Frauen wählen häufiger

    Zwischen Männern und Frauen zeigen sich ebenfalls große Unterschiede. 58 Prozent der abgegebenen Stimmen kamen von Frauen, nur 42 Prozent von Männern. Auch bei der Songauswahl gibt es deutliche Abweichungen: Doppelt so viele Frauen wie Männer haben für Jason Mraz, dreimal so viele Männer wie Frauen für Rainhard Fendrich (I Am From Austria) gestimmt.


    Lars Ulrich von Metallica spielt Schlagzeug. (Bild: EPA/CLAUS FISKER)


    Thomas Godoj bei 60-Jährigen top

    Hinsichtlich des Alters haben die 20- bis 29-Jährigen am fleißigsten, die über 60-Jährigen am wenigsten gewählt. Überraschend: Bei den über 60-Jährigen ist Thomas Godoj der beliebteste Interpret. Sogar Platz zwei (die Coverversion von "Let It Be") ging in dieser Altersgruppe an den deutschen Shootingstar.


    Queen, Queen und Queen

    Die Band mit meisten Songs in den Top 250 ist Queen. Superstars wie Justin Timberlake, Jennifer Lopez und Dido haben es dagegen gar nicht in die Wertung geschafft. Auch Boygroups wie die Backstreet Boys, Take That und Boyzone taten sich sehr schwer. Sie alle haben es nicht in die Top 250 geschafft.



    Die große Ö3-Hitwahl, Montag bis Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr in Radio Holiday. Moderiert von Thomas Kamenar, Gustav Götz und Benny Hörtnagl.

    Die Gewinner der Seat Ibiza

    Sechs Autos haben bei der Ö3-Hitwahl ihren glücklichen Gewinner gefunden. Sylvia aus Michaelbeuern hat ihren Seat Ibiza Christina Aguilera zu verdanken. Christian aus Klagenfurt hört am liebsten "Africa" von Toto und wurde mit einem neuen Auto belohnt. Bettina macht dank Madonna Dornbirn mit ihrem Seat Ibiza unsicher.

    Patricia aus Maria Lanzendorf steht auf "Shadow Of The Day" von Linkin Park und nun auf ihren neuen Flitzer und Herbert aus Weitersfeld an der Mur wurde mit Aerosmith zum glücklichen Gewinner eines Seat Ibiza. Das letzte Auto ging nach Tirol. Nicole aus Ranggen darf ab sofort ihren Lieblingshit "99 Luftballons" im eigenen Autoradio genießen.




    Ihre Meinung

    Die ORF.at-Foren sind allgemein zugängliche, offene und demokratische Diskursplattformen. Bitte bleiben Sie sachlich und bemühen Sie sich um eine faire und freundliche Diskussionsatmosphäre. Die Redaktion übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt der Beiträge, behält sich aber das Recht vor, krass unsachliche, rechtswidrige oder moralisch bedenkliche Beiträge sowie Beiträge, die dem Ansehen des Mediums schaden, zu löschen und nötigenfalls User aus der Debatte auszuschließen.

    Sie als Verfasser haften für sämtliche von Ihnen veröffentlichte Beiträge selbst und können dafür auch gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden. Beachten Sie daher bitte, dass auch die freie Meinungsäußerung im Internet den Schranken des geltenden Rechts, insbesondere des Strafgesetzbuches (Üble Nachrede, Ehrenbeleidigung etc.) und des Verbotsgesetzes, unterliegt. Die Redaktion behält sich vor, strafrechtlich relevante Tatbestände gegebenenfalls den zuständigen Behörden zur Kenntnis zu bringen.

    Die Registrierungsbedingungen sind zu akzeptieren und einzuhalten, ebenso Chatiquette und Netiquette!
    Übersicht