Wer haftet für fremdes Plakat

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Hafte ich, wenn ich ein fremdes Paket annehme?

Das kennt jeder: Der Paketdienst oder Postbote läutet beim Nachbarn, der aber nicht anwesend ist. Wer für jemand anderen ein Paket annimmt, übernimmt die Verantwortung. Er verpflichtet sich das Paket sorgsam zu verwahren und an den eigentlichen Empfänger weiter zu geben.

Wer das Paket einfach vor dessen Tür stellt, verletzt seine Pflicht. Freundliche Menschen, die anderen den Weg zur Post ersparen wollen, tun deshalb gut daran, schon beim Empfang starke Transportspuren protokollieren zu lassen. So vermeidet man viel Streit mit dem Nachbarn – dem man eigentlich einen Gefallen tun will.

Wer nicht möchte, dass sein Paket bei einem Nachbarn hinterlegt werden kann, muss das in einer Postfiliale beziehungsweise schriftlich, telefonisch oder per E-Mail beim Post-Kundenservice deponieren. Ansonsten gilt: die meisten Paketzusteller dürfen auch einem Wohnungs- oder Hausnachbar die Sendung übergeben.

Wer haftet für fremdes Plakat
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Ärgernis für die Kunden

Statt des Pakets steckt nur ein Zettel im Postkasten: man sei nicht angetroffen worden, das Paket sei selber abzuholen. Bei schlampiger Paketzustellung haben Empfänger das Nachsehen, ein häufiger Grund für Konsumentenfrust. 2016 gab es deutlich mehr Verfahren bei der Paketdienst-Schlichtungsstelle. 81 Millionen Pakete wurden im vergangenen Jahr von der heimischen Post in Österreich verschickt beziehungsweise zugestellt. Eine Million mehr als im Jahr zuvor 2015. Doch je höher die Anzahl der Pakete, desto mehr erhöht sich auch die Zahl der Beschwerden.

Weiterführende Informationen gibt es bei der Schlichtungsstelle der RTR.