Zweirad: Richtig durch den Stau schlängeln

Viele AutofahrerInnen hassen es, die Moped- oder MotorradfahrerInnen lieben es: Das Vorbeischlängeln bis zur roten Ampel, um als erster der Kolonne weiterfahren zu können. Das ist prinzipiell erlaubt, es gibt aber einiges zu beachten.

Ö3-Supersamstag mit Thomas Kamenar, 5. April 2014

Stau - für mich nicht! Einer der meistgenannten Gründe, warum sich Menschen vor allem in den Städten Zweiräder zulegen. Und auch, wenn es die Autofahrer nicht gerne hören, das Vorbeischlängeln ist erlaubt! Allerdings nur, wenn die Kolonne steht. Sind die Autos im Schritttempo unterwegs, ist das Vorbeifahren nicht erlaubt, außer natürlich, es handelt sich um ein Überholen auf einem eigenen Fahrstreifen.

Ein Mann mit Helm auf einer Vespa

Frederic Sierakowski / isoPix / picturedesk.com

Martin Hoffer, Chefjurist des ÖAMTC, weist auch darauf hin, dass dieses Vorbeischlängeln nur dann zulässig ist, wenn es sich um ein paar hundert Meter handelt. Eine lange Kolonne auf der Autobahn in der Rettungsgasse zu überholen, ist nicht erlaubt. Außerdem solle man möglichst auf einer Seite vorbeifahren - egal ob rechts oder links - und die Autos nicht in Schlangenlinien überholen. Gesetzlich ist ein Abstand zu den Autos von 1,40 Meter vorgeschrieben, laut ÖAMTC reicht ein gefühlt richtiger Abstand, sodass sich niemand verletzen oder nichts beschädigt werden könnte.

Vorbeischlängen auf Fahrradwegen oder Straßenbahnabschnitten ist nicht erlaubt. Wird man von der Polizei erwischt, wenn man sich beim Vorschlängeln falsch verhält, muss man mit einer Organstrafe in der Höhe von etwa 30 Euro rechnen oder gar mit einer Anzeige und einer Strafe von bis zu 726 Euro.