Wie Hausbesitzer ihre Mieter rausekeln

Die Hausbesitzer im gestern geräumten Haus in Wien Leopoldstadt hatte Punks ins Haus zu geholt und so versucht die Mieter zu vertreiben. Die meisten Hauseigentümer machen so etwas allerdings viel subtiler.

Ö3-Drivetime-Show mit Olivia Pater und Peter L. Eppinger, 29. Juli 2014

Heizung abdrehen

Eine beliebte Methode Mieter aus dem Haus zu ekeln ist einfach die Heizung abzudrehen. Oft haben die Mieter keinen Zugang zum Heizraum und sitzen im Kalten. „Bevor man kapituliert und auszieht, kaufen sich viele Mieter kleine Heizradiatoren, die man an der Steckdose anstecken kann“, sagt Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband. „Allerdings bleibt der Mieter dann auf den zusätzlichen Kosten, die dadurch entstehen, sitzen. Denn normalerweise könnte er in so einem Fall sogar eine Senkung der Miete verlangen. Wenn er aber selbst dafür sorgt, dass es in der Wohnung warm ist, zahlt er die normale Miete weiter und ist sozusagen damit einverstanden, dass er selbst dafür sorgt, dass es in der Wohnung warm ist. Man verliert somit den Anspruch auf eine Mietsenkung.“

Türschloss austauschen

Ein Türschloss ist schnell ausgetauscht und so greifen auch manche Hausbesitzer auf diese Methode zurück. „Auf diese Art und Weise trifft der Hausbesitzer dem Mieter wohl am meisten, denn so kommt der Mieter nicht einmal mehr in seine eigene Wohnung“, sagt Walzl-Sirk. „Hier hilft im ersten Moment nur der Schlüsseldienst. Natürlich können Sie hier Ihren Vermieter auch klagen, aber der Prozess kann dann leicht ein paar Monate dauern.“

Eine Hand öffnet mit einem Schlüssel ein Türschloss

Stefan Kiefer / Visum / picturedesk.com

Fäkalien im Briefkasten

„Die Kreativität mancher Hausbesitzer kennt keine Grenzen. Neben Fäkalien haben wir auch schon erlebt, dass tote Mäuse in Briefkästen von ungeliebten Mietern gelegt wurden“, sagt Mieterschützerin Barbara Walzl-Sirk. In diesem Fall wird es auch rechtlicher Sicht allerdings sehr kompliziert. Denn während sich bei fehlendem Warmwasser und getauschtem Türschloss noch eher nachweisen lässt, dass hier der Hausbesitzer dahintersteckt, sei dies bei einer toten Maus im Briefkasten wesentlich schwieriger. „Weisen Sie da mal nach, dass es der Vermieter war. Das könnte auch irgendwer aus dem Haus oder sogar ein völlig fremder Mensch gewesen sein.“

Warmwasser abdrehen

„Wer einen eigenen Boiler in der Wohnung hat, bleibt von dieser Methode verschont“, sagt Walzl-Sirk. Bei Häusern mit zentraler Warmwasseranlage kann jedoch der Eigentümer das Warmwasser abdrehen, was dann für die betroffenen Mieter sehr mühsam werden kann. „Denn auch hier kann ein etwaiger Gerichtsprozess lange Zeit dauern.“

Welche Möglichkeiten haben betroffene Mieter?

Falls Warmwasser und Heizung abgedreht werden, hat der Mieter das Recht darauf eine Senkung der Miete zu verlangen oder kann durch eine Klage erwirken, dass die Versorgung wieder hergestellt wird. „Dazu muss er oder sie eine so genannte Unterlassungsklage einbringen“, erklärt Walzl-Sirk. Wenn das Schloss getauscht wird, gibt es die Möglichkeit einer so genannten Besitzstörungsklage. Im Falle von Fäkalien im Briefkasten kann der Mieter nur eine so genannte „Anzeige gegen unbekannt“ machen, außer er kann beweisen, dass er den Täter auf frischer Tat ertappt hat.