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Die Wahrheit über den Verbrauch Deines Autos
„Ö3-Wecker“ mit Robert Kratky, 30. September 2014
Nein, wie auch eine aktuelle Untersuchung der Forschungsorganisation ICCT zeigt.
Der Unterschied zwischen den Angaben der Hersteller und dem tatsächlichen Verbrauch ist mitunter enorm. Der Audi A6 zum Beispiel schluckt sogar um 50 Prozent mehr als im Prospekt angegeben. Nicht viel kleiner die Überraschung bei der neuesten Mercedes E-Klasse, da sind es 45 Prozent mehr Verbrauch. 40 Prozent plus sind es beim 5er-BMW.
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Warum ist das so?
Die Autohersteller lassen in einer Art Laborsituation testen. Der etwa 20-minütige Test wird auf einem so genannten Rollenprüfstand durchgeführt und simuliert mittels festgelegter Beschleunigungs- , Brems- und Standphasen die Fahrt durch Stadt und über Land. Auf der Grundlage von hoch empfindlichen Sensoren werden die Abgaswerte ermittelt und dann errechnet, wieviel Kraftstoff das Fahrzeug auf einem tatsächlichen 100-Kilometer-Trip wohl verbrauchen würde. Diese Angaben sind allerdings alleinig dazu da, den Verbrauch verschiedener Modelle zu vergleichen, nicht mehr und nicht weniger.
Mit dem echten Leben auf Straße hat das freilich wenig zu tun, und deshalb kann man davon ausgehen, dass die Angaben der Hersteller im Alltag oft überschritten werden. So sind zum Beispiel Klimaanlage, Radio, Heizung oder Scheibenwischer bei den Tests immer ausgeschaltet. Und daher kann es zu Abweichungen von mehr als 50 Prozent kommen.
2017 soll es ein neues Testverfahren geben, das näher an den „echten“ Verbrauch herankommen und so eine wirkliche Orientierung für Autokäufer bieten soll.
Hilfe beim Autokauf
Rechne zu den Herstellerangaben einfach 20 bis 25 Prozent dazu, um einen realistischen Verbrauchswert zu ermitteln.
Juristische Grenze bei Mehrverbrauch
Ein nachgewiesener Mehrverbrauch von zehn Prozent gilt als juristische Grenze. Aber: Der Mehrverbrauch muss unter Laborbedingungen festgestellt werden. Bordcomputer sind nicht geeicht und somit als Beweis nicht tauglich. Trotzdem gibt es aus Deutschland zwei Fälle, die zu Gunsten der Autokäufer zu Ende gegangen sind.
Die Klage eines Käufers, sein Auto würde auch ohne Gepäck und Insassen um ein vielfaches mehr an Sprit verbrauchen, wurde zuerst zurückgewiesen. Begründung: Das Fahrzeug würde durch die Sonderausstattung etwa 170 Kilogramm mehr wiegen. Außerdem sei es mit breiteren Reifen ausgestattet als serienmäßig vorgesehen. Und das führe zu dem höheren Spritverbrauch.
Wenn die Werte nur für Fahrzeuge im absoluten Nacktzustand gelten, müsste der Hersteller doch darauf auch hinweisen. Er reicht erneut Klage ein - und bekommt Recht.
Fast drei Jahre nach dem Kauf des Autos kommt es vor dem Landgericht Bremen zu einem Vergleich. BMW nimmt das Fahrzeug zurück und zahlt dem Kläger 38.400 Euro. Ursprünglich hat das Auto allerding 41.200 Euro gekostet.
Aber durch die zwischenzeitliche Nutzung des Fahrzeuges ist sein Wert gesunken, so die Richter. Außerdem wurden die Kosten für das Gutachten verrechnet.
Eine ähnliche Entscheidung gab es bereits im Dezember 2008 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart: Dort hatte ein Autobesitzer ebenfalls auf Schadensersatz geklagt, weil er im realen Fahrbetrieb deutlich mehr Sprit verbraucht hatte als vom Hersteller angegeben. Auch dieser Autofahrer bekam Recht. In diesem Fall hat der Kunde der Daimler AG bei einem Kaufpreis von 62.000 Euro eine Minderung um 2.500 Euro erstritten sowie die Übernahme der Kosten für sein Gutachten und die Gebühren für den Anwalt.
Wunderlich fragt nach
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