Frau mit Einkaufswagen im Supermarkt

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Was ist im Supermarkt erlaubt und was nicht?

Mal kurz an der Flasche nippen, ein Bissen von der Wurstsemmel oder dem Schokoriegel, dann noch ein paar Weintrauben kosten. Was ist beim Einkauf im Supermarkt erlaubt und was rechtlich eigentlich verboten? Wir klären auf.

Ö3-Supersamstag mit Thomas Kamenar, 18. Oktober 2014

„In dem Moment wo man sich das Produkt aus dem Regal nimmt, hat der Kunde quasi schon ein Recht auf dieses Produkt“, sagt Rechtsexperte Marcus Blumencron. Der Supermarkt-Betreiber erklärt offensichtlich, dass er Dir das Produkt an der Kassa auch verkaufen möchte. Die Limo oder der Schokoriegel ist vor der Kassa zwar noch Eigentum des Supermarktes, allerdings wenn die Ware dann auch wirklich bezahlt wird, ist es zivilrechtlich kein Problem, sich einen Schluck bzw. Bissen vorher zu genehmigen.

Frau mit Einkaufswagen im Supermarkt

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Darf ich Obst und Gemüse kosten?

Nein. Das Obst und Gemüse ist Eigentum des Supermarktes und darf nicht gegessen werden. Genau genommen müsstest Du jede einzelne Weintraube, die gekostet wurde, abwiegen und bezahlen. Du möchtest wissen, ob die Weintrauben schmecken? Dann frage einen Mitarbeiter, ob Du sie kosten darfst. Ansonsten ist die heimliche Verkostung, auch wenn Du die Weintrauben anschließend kaufst, ein Diebstahl.

Muss ich heruntergefallene Ware selber bezahlen?

Ja. Dir ist der Joghurt aus der Hand gerutscht? Grundsätzlich ist es ein Schadensanspruch vom Supermarkt-Betreiber und Du musst für den Schaden haften, wenn Dir vor dem Bezahlen etwas herunterfällt und kaputt geht. Jedoch zeigen sich die meisten Supermärkte kulant und stellen keine Rechnung.

Darf ich gekaufte Lebensmittel zurückgeben?

Ja. Bei Lebensmitteln gilt zwar das Motto: “Gekauft ist gekauft”. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen, um Lebensmittel wieder in den Supermarkt zurückzubringen und dafür das Geld erstattet zu bekommen:

1. Du hast zum Beispiel Milch gekauft und zuhause bemerkt, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum schon abgelaufen ist.
2. Die Milch ist beim Öffnen schlecht, obwohl das Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht überschritten ist.

Muss ich an der Kassa meine Tasche wirklich öffnen?

Nein. Die Taschenkontrolle darf keinesfalls erzwungen werden. Dass eine Taschenkontrolle auf Schildern oder in der Hausordnung angekündigt wird, reicht dafür nicht aus. Die Durchsuchung einer Tasche oder Jacke ist ein weitgehender Eingriff in die Privatsphäre einer Person, der nur unter Verdacht von Sicherheitsorganen durchgeführt werden darf.

Wunderlich fragt nach

Findest auch Du etwas „Wirklich Wunderlich“? Schreib es einfach an Thomas Wunderlich, den Reporter im Auftrag der Ö3-Hörer.
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