Mechaniker beim Reifenwechsel

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Reifendruckkontrollsystem für Neuwagen Pflicht

Wenn Du ab dem 1. November ein neues Auto kaufst, muss es verpflichtend mit einem Reifendruckkontrollsystem (kurz RDKS) ausgestattet sein. Das schreibt die EU so vor. Was auf der einen Seite für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen soll, führt auf der anderen Seite aber auch zu Mehrkosten.

„Ö3-Wecker“ mit Robert Kratky, 29. Oktober 2014

Betroffen sind laut Experten alle Autos, die nach dem 1. November 2012 typisiert worden sind, in der Praxis führt das jedoch nur in ganz wenigen Einzelfällen dazu, dass das System nachgerüstet werden muss. Das heißt, bei bereits zugelassenen Autos, die über kein Reifendruckkontrollsystem verfügen, muss es auch nicht nachträglich eingebaut werden. Soweit die gute Nachricht. Bei allen Neuwagen kann aber insbesondere die Anschaffung von Winterreifen durch die neue EU-Verordnung zu einer teuren Angelegenheit werden. Ob und wie tief man dafür in die Geldbörse greifen muss, hängt davon ab, mit welcher Methode der Reifendruck gemessen wird.

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Zulassungsschein

ÖAMTC

Das Genehmingungsdatum ist dafür ausschlaggebend, ob das Fahrzeug mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgestattet sein muss oder nicht.

Zwei RDK-Systeme zur Auswahl

Laut Reifenexperten ist in etwa der Hälfte der Automarken das direkte, in der anderen das indirekte System zur Messung des Drucks eingebaut. Beim direkten System muss in jedem Reifenventil ein Sensor von einer Werkstatt eingestellt werden, welcher den Reifendruckwert erhebt und in weiterer Folge an den Bordcomputer schickt. Die Sensoren kosten laut ÖAMTC pro Reifen zwischen 50 und 100 Euro. Sie einzustellen dauert bis zu einer halben Stunde, Reifenwechseln wird damit erheblich teurer. Wer selber wechselt, kann laut ÖAMTC die Sensoren nicht einstellen. Zudem enthalten die Sensoren in den Reifenventilen Batterien, die ungefähr zehn Jahre halten sollen und dann mit dem gesamten Ventil ausgetauscht werden müssen.

Beim indirekten System wird der Druck über das ABS im Auto erhoben. Es leuchtet eine Warnleuchte, wenn er zu gering ist. Dieses System ist laut ÖAMTC ungenauer, bei einem voll beladenen Auto kann die Warnleuchte bereits aufleuchten, allerdings verursacht diese Methode bei einem Reifenwechsel keinerlei zusätzliche Kosten.

Übergangsfrist bis 2017

Die nächsten drei Jahre gilt für diese neue EU-Vorschrift eine Übergangsfrist – ein defektes Reifendruckkontrollsystem wird bei der vorgeschriebenen „Pickerl“-Überprüfung bis dahin als „leichter Mangel“ eingetragen. Ab 2017 wird daraus ein „schwerer Mangel“ und es gibt keine Plakette mehr. Auch hier gilt aber: PKW, die so ein System überhaupt nicht eingebaut haben, müssen es auch nicht nachrüsten.

Mit der neuen EU-Verordnung soll laut Experten das Autofahren sicherer werden. So wird etwa durch zu wenig Druck im Reifen die Unfallgefahr deutlich erhöht, sowie der Bremsweg verlängert, aber nicht nur das - auch der Treibstoffverbrauch steigt und der Reifenverschleiß wird gefördert.