Eine Zigarette in einem Aschenbecher

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Rauchen in der Wohnung - Was ist erlaubt?

Ein Mieter klagt einen schräg unter ihm wohnenden Mieter, weil ihn sein Zigarrenrauchen gestört hat und bekommt Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - aber was bedeutet das prinzipiell? Heißt das, ich darf in meiner eigenen Wohnung nicht mehr rauchen?

„Ö3-Wecker“ mit Robert Kratky, 21. Jänner 2015

In einem Fall haben Raucher und Nichtraucher einen gemeinsamen Nenner gefunden - beide Lager sind verunsichert. Das merkt man dieser Tage vor allem bei der österreichischen Mietervereinigung, sagt Bundesgeschäftsführerin Nadjah Shah: „Raucher wollen wissen, darf ich in meiner Wohnung rauchen - Nichtraucher wollen wissen, darf ich meinen Nachbarn auf Unterlassung klagen - das sind Reaktionen, die aufgrund dieses Urteils auf uns zukommen.“

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„Kein generelles Rauchverbot“

Nadjah Shah sagt den Mietern, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei und verweist auf das Bezirksgericht Innere Stadt Wien. Pressesprecher Markus Riedl dazu: „Grundsätzlich gibt es kein Verbot, in der eigenen Wohnung zu rauchen, ich muss aber darauf achten, dass ich Nachbarn nicht in einem Ausmaß störe, dass nicht mehr als ortsüblich empfunden wird.“

„Ortsüblich“ ist das, was Durchschnittsbürger als normal ansehen würden. Wenn ich jetzt finde, das, was mein Nachbar so treibt, ist für mich mehr als „ortsüblich“, kann ich dann jetzt einfach so klagen?

„Die Ortsüblichkeit ist ein dehnbarer Begriff, letzendlich muss das das Gericht herausfinden.“

In dem strittigen Fall ist der Mieter mit seiner Klage beim Gericht gar nicht durchgekommen - aber er hat sich die Rechte seines Vermieters abtreten lassen und der hatte bessere Chancen - er hat nämlich nachweisen können, dass der rauchende Mieter die anderen vertreibe.

Bekommen Raucher in Zukunft schwerer eine Wohnung?

Heißt das, dass Raucher in Zukunft vielleicht schwerer eine Wohnung bekommen? Thomas Malloth, Fachverbandsobmann der österreichischen Immobilientreuhänder sagt: „Wir leben in einer freien Gesellschaft und mir steht es als Fachverbandsobmann nicht zu, die Freiheiten anderer Menschen auch nur gedanklich zu begrenzen. Wir werden einmal abwarten, wie das Verfahren de facto ausgeht und da wird noch die eine oder andere Nuance kommen. Von uns gibt es kein kategorisches Rauchverbot.“

Bis es eine eindeutige Gesetzgebung gibt, rät Nadjah Shah von der Mietervereinigung ihren Kunden, tolerant zu sein: „Das ist so wie mit dem Lärm - wie laut darf ich sein, wie laut dürfen Kinder durch die Wohnung laufen? Wieviel Toleranz hat man aufzubringen, um friedlich miteinander leben zu können?“