Parkscheine & Co.: Zweitnutzung möglich?

Muss eigentlich jeder Autofahrer einen neuen Parkschein lösen, oder kann ich einen noch gültigen Parkschein an einen anderen Autofahrer weitergeben, wenn ich wegfahre? Die Antwort auf diese kann beim Sparen helfen.

„Ö3-Wecker“ mit Philipp Hansa, 4. März 2015

Das Parkgebührengesetz ist Landessache, das heißt jedes Bundesland regelt das für sich selbst. In Oberösterreich ist zum Beispiel die Weitergabe eines Parkscheines im Gesetz nicht geregelt, damit ist es auch nicht verboten. Andrea Sturm vom Finanzrecht_ und Steueramt im Magistrat Linz sagt: „Die Weitergabe von Parkscheinen ist im Parkgebührengesetz nicht ausdrücklich geregelt. Es besagt nur, dass der Lenker verpflichtet ist, die Parkgebühr zu entrichten.“

Beitrag aus dem „Ö3-Wecker“ nachhören:

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Bestimmungsmäßig zulässig?

Dazu ergänzt Robert Wurzinger vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer: „Wenn eine Parkberechtigung auf eine spezielle Autonummer lautet, oder wenn jemand glaubt, er könnte mit einer Behindertenberechtigung einen Parkplatz in Anspruch nehmen, obwohl er selbst gar nicht im Besitz einer solchen Berechtigung ist, gilt das nicht. Bei solchen personen- bzw. fahrzeugbezogenen Parkberechtigungen ist eine Weitergabe nicht möglich.“

Schild "Tickets"

Edward Smith / PA / picturedesk.com

Weitergabe auch bei Fahrscheinen möglich

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Fahrschein nicht personalisiert ist, also durch Foto oder Name, kann er auch weitergegeben werden. Aber: Die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers können hier Einschränkungen bringen. Daher muss man sich immer beim Beförderungsunternehmen erkundigen, ob eine Weitergabe erlaubt ist. Bei den Wiener Linien ist das zum Beispiel möglich.

Der Experte von der Arbeiterkammer weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass es viele ermäßigte Tickets für bestimmte Personengruppen gibt. Eine Weitergabe ist dann auch nur innerhalb dieser Personengruppe möglich (Stundenticket an Studenten, etc.).

Vorsicht bei Eintrittskarten und Skipässen

Die meisten Liftbetreiber/Thermen/Museen etc. schließen in ihren Beförderungsbedingungen bzw. Geschäftsbedingungen eine Weitergabe der Karte aus, in der Regel durch den Vermerk „Karte nicht übertragbar“. Saisonkarten sind meist ohnehin personalisiert, also mit Foto und Namen versehen, womit eine Weitergabe sowieso ausgeschlossen ist.