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Strafe für schlechte Hotelbewertung

Sie fahren auf Urlaub, das gebuchte Hotel ist schäbig, Sie verfassen eine schlechte Bewertung auf einer Buchungsplattfporm wie zum Beispiel Tripadvisor und bekommen dafür dann vom Hotel eine Strafe aufgebrummt.

„Ö3-Wecker“ mit Robert Kratky, 24. April 2015

Genau das ist zum Beispiel dem britischen Pärchen Tony und Jan Jenkins passiert. Sie haben ein Hotel gebucht, das Zimmer war in einem desaströsen Zustand, sie dokumentieren ihre schlechten Erfahrungen auf Tripadvisor. Das Hotel sieht die Bewertung und bucht als Strafe 100 Pfund (ca. 130 Euro) von der Kreditkarte der Jenkins ab. Der Grund: schlechte Bewertungen seien laut Buchungsbedingungen des Hotels untersagt.

Unzufriedenes Pärchen in einem Hotelzimmer

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Nach österreichischem Recht nicht haltbar

Ähnlich Fälle hat es zuletzt auch in Paris und New York gegeben. Das geht so nicht, sagt die Rechtsexpertin des VKI (Verein für Konsumenteninformation) Barbara Forster: „Eine Klausel in der mir das Hotel verbietet negative Bewertungen abzugeben, kann nach österreichischem Recht sicher nicht halten.“

Beitrag aus dem „Ö3-Wecker“ nachhören:

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Sollte das Hotel, der Vermieter dennoch versuchen, eine Strafzahlung von der Kreditkarte abzubuchen, rät die Konsumentenschützerin: „Die Kreditkartenfirma zu informieren und bitten das Geld zurückzubuchen.“ Das bedeutet allerdings nicht, dass jegliche negative Bewertung auch in Ordnung ist. Vermieter können in gewissen Fällen Verfasser negativen Feedbacks klagen.

Regel Nummer 1: Sachlich bleiben

„Grundsätzlich muss man aufpassen wie man so eine Bewertung formuliert. Es ist wichtig, sachlich zu bleiben. Wenn ich behaupte, ein Zimmer sei feucht und ich kann das mit Fotos beweisen, ist dagegen nichts einzuwenden. Wenn ich hingegen beginne, den Vermieter wüst zu beschimpfen, könnte der mich zum Beispiel auf Verleumdung oder Kreditschädigung klagen.“

Hotelbewertungen: Was ist erlaubt?

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