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Ferialjob-Schichtwechsel: Das solltest du wissen
„Ö3-Wecker“ mit Philipp Hansa, 3. August 2015
Wir haben für dich nochmal die wichtigsten Infos zusammengefasst, was du alles bei einem Ferialjob beachten solltest.
Praktikum oder Ferialarbeit
Hier gibt es wesentliche Unterschiede. Ein Praktikum ist grundsätzlich als Ergänzung der schulischen Ausbildung zu sehen und wird oft von Schulen oder Universitäten vorgeschrieben. Hier steht die Ausbildung im Vordergrund. Bei einem Volontariat / bei Ferialarbeit handelt es sich um ein Dienstverhältnis - viele Bestimmungen sind hier direkt im Kollektivvertrag geregelt.
Wie viel bekomme ich bezahlt?
700 bis 1.000 Euro brutto verdient man bei einem Ferienjob im Schnitt. Das ist laut Kollektivvertrag festgelegt. Ebenfalls geregelt ist, ob man Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld hat. Das gilt aber nur, wenn ich in einem Dienstverhältnis mit dem Unternehmen stehe. Gilt ein Ausbildungsverhältnis (wie bei einem Praktikum), wird ein Taschengeld bezahlt. Wie hoch das ist, ist unterschiedlich.
Urlaubsanspruch
Ferialarbeiter/Innen haben einen anteiligen Urlaubsanspruch, je nach geleisteter Dienstzeit. Nach einem Monat sind das 2,5 Werktage.
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Arbeitszeiten
Wer noch nicht 18 Jahre ist, darf höchstens acht Stunden pro Tag beziehungsweise 40 Stunden in der Woche arbeiten. Jugendliche haben außerdem Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde, sofern die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit mehr als 4,5 Stunden beträgt.
Lohnsteuer zurückholen
Wer über das Jahr verteilt weniger als 12.000 Euro verdient ist nicht Lohnsteuer pflichtig. Praktikanten und Ferialarbeiter sollten sich die abgezogene Lohnsteuer auf jeden Fall vom Finanzamt zurückholen (Arbeitnehmer-Veranlagung).