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Geld zurück, wenn der Urlaub nicht perfekt war
Ö3-Wecker mit Robert Kratky, 12. Juli 2016
Du hast nicht nur bei einem Supergau Anspruch auf Kostenersatz, sondern auch, wenn es um sogenannte „kleine Urlaubsärgernisse“ geht. Auskunft darüber liefert dir die „Frankfurter Liste“. Dieser Leitfaden sagt dir genau, für welche nicht erbrachte Leistung im Urlaub du wie viel Geld zurück bekommst.
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Hier ein paar Beispiele
Der Meerblick fehlt!
Wenn du ein Zimmer mit Meerblick gebucht hast und dann nur ein Zimmer mit Ausblick auf einen - wenn auch schönen - Garten kriegst, hast du Anspruch auf Kostenersatz, sagt Gabriele Zgubic von der Wiener Arbeiterkammer.
Die Warteschlange beim Buffet war zu lang
Als Richtwert in dem Fall steht dir laut „Frankfurter Liste“ bis zu 5 bis 10 Prozent der Pauschalreisekosten zu. 10-25 Prozent der Kosten kannst du zurück fordern, wenn die Distanz zum Meer nicht wie im Prospekt angegeben, 10, sondern etwa 100 Meter entfernt lag, das Essen eintönig war oder die Schlange am Buffet regelmäßig zu Wartezeiten geführt hat.
Da ist Schimmel im Zimmer
Geht es um gesundheitsgefährdende Mängel, wie zum Beispiel Schimmel im Zimmer, kannst du sogar bis zu 50 Przent der Pauschalreisekosten zurück verlangen.
Wichtig, um zu deinem Recht zu kommen:
* Du musst die Mängel dokumentieren - also mach fleißig Fotos oder Videos
* Du musst dich auch vor Ort darüber beschweren
* Zuhause solltest du dann einen eingeschriebenen Brief mit deiner Beschwerde an den Reiseveranstalter schicken
Auf der Frankfurter-Liste kannst du nachsehen, was dir alles zusteht.
Weitere Infos zum Thema „Geld zurück, wenn der Urlaub nicht perfekt ist“ kriegst du auf der Homepage der Arbeiterkammer.