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Diese fünf Pistenregeln solltest du kennen
Du kannst es kaum erwarten, dir die Bretteln endlich wieder an die Füße zu schnallen und die heimischen Berge runterzucarven? Damit der Pistengaudi auch nichts im Wege steht und du heil und unversehrt wieder Boden unter den Füßen erlangst, haben wir für dich fünf Pistenregeln recherchiert, die du unbedingt kennen und beachten sollten. Die Regeln gelten übrigens für Skifahrer gleichermaßen wie für Snowboarder.
1) Muss ich beim Skifahren einen Helm tragen?
Für viele ist der Helm neben Ski, Schuhen und Stöcken mittlerweile nicht mehr von der Skiausrüstung wegzudenken. Immer wieder wird auch in den Medien über eine Helmpflicht für alle diskutiert, Fakt ist jedoch:
- In den Bundesländern Salzburg, Oberösterreich, der Steiermark, Niederösterreich, Kärnten, dem Burgenland und Wien gilt: Helmpflicht für alle Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Und die gilt übrigens auch für Skibob und Rodel.
- Just in Tirol und Vorarlberg sieht das etwas anders aus: Dort gibt es überhaupt keine Helmpflicht, nur die Empfehlung, einen Helm zu tragen.
- Bei unseren Nachbarn in Italien gilt jedenfalls eine generelle Helmpflicht für alle bis 14 Jahren, sonst gibt’s eine saftige Geldstrafe plus Entzug des Skipasses. Kontrolliert wird das übrigens von der italienischen Polizei.
- In Frankreich, den USA, Kanada, der Schweiz sowie in Deutschland gibt es keine Verpflichtung, einen Skihelm zu tragen.
Wer trotzdem auf Nummer sicher gehen will, trägt einen Helm, denn er schützt in den meisten Fällen vor schwereren Kopfverletzungen.
2) Wie schnell darf ich maximal auf der Piste fahren?
Tatsache ist: Noch wird auf Österreichs Skipisten nicht geblitzt - die Regel 2 der FIS-Pistenregeln besagt jedoch: „Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Es muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee-, und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.“
Das heißt für alle Marcel-Hirscher-Anwärter: Die Pisten auch nur mit dem Speed runterbrettern, bei dem man die Ski oder das Snowboard auch noch unter voller Kontrolle hat und rechtzeitig und ohne andere zu gefährden sicher anhalten kann.
Aufpassen heißt es da aber in der Schweiz: Da gilt seit 2008 auf einigen Pisten: Tempo 30. Wer das missachtet, kann sogar des Skigebiets verwiesen werden.
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3) Wie viel Abstand muss ich halten?
Auch der richtige Abstand zum Vordermann oder zur Vorderfrau ist beim Skifahren nicht unwesentlich - oftmals enden waghalsige Überholmanöver für beide Beteiligten im Krankenhaus.
Experten empfehlen einen Mindestabstand von eineinhalb bis zwei Meter und mehr - jedenfalls sollte aber genügend Platz gelassen werden, um spontane Manöver des oder der Überholten abfangen zu können. Denn auch dann ist der Überholende - zumindest aus FIS-rechtlicher Sicht - der Schuldige.
4) Wer ist für die Ausrüstung verantwortlich?
Was für Einheimische in den Skigebieten quasi selbstverständlich sein mag, ist für die Touristen nicht so klar: Fakt ist nämlich, dass jeder Skifahrer für seine Ausrüstung und deren Funktionalität selbst verantwortlich ist. Und also nicht zwingend der Servicetechniker, bei dem man sich die Ausrüstung ausgeborgt hat.
Das heißt: Vor jeder Abfahrt am besten die Ausrüstung kurz durchchecken, ob auch alles gut funktioniert, dann sollte auch nichts schiefgehen.
5) Wer hat Vorrang?
Die ewige Streitfrage sowohl im Straßenverkehr als auch auf der Piste. Der Rechtskommende? Der Linkskommende? Der Hintere? Der Vordere? Der Nebenan? Das Urteil eines österreichischen Gerichts bringt Licht ins vermeintliche Dunkel: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt definitiv nicht auf Pisten - also auch die Rechtsregel wie im Straßenverkehr gilt grundsätzlich nicht...
Generell gilt aber: Beim Einfahren von einer kleinen, schmalen Piste in eine große, breite hat der „Fluss“ an Skifahrern Vorrang!
Also wichtig: Links und rechts schauen, bevor man losfährt und den Hausverstand einsetzen, dann sollte dem Abenteuer Ski auch nichts mehr im Wege stehen.
Ö3-Supersamstag mit Thomas Kamenar, 4. Februar 2017 (Martin Krachler)