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Fasching: Diese Kostüme sind verboten
Ö3-Supersamstag mit Thomas Kamenar, 6. Februar 2016
Was überhaupt nicht geht sind Kostüme mit rechtsextremem Hintergrund. Ob nationalsozialistische Zeichen, das Hakenkreuz oder Hitlerkostüme - sie alle zählen zu den Tatbeständen des Verbotsgesetzes, erklärt uns Rechtsanwalt Andreas Nödl. Da kann man mit Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren rechnen.
Auch echte Polizeiuniformen oder Teile davon, wie das aktuelle Polizeikapperl, können strafrechtlich geahndet werden. Mit der Verkleidung als Polizist verstößt man nämlich gegen das Sicherheitspolizeigesetz. Wird man damit erwischt, sind bis zu 500 Euro Strafe fällig. Geldstrafen kann es sogar bei Spielzeugwaffen geben. „Wenn sie echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen, würde ich die Finger davon lassen“, so Nödl.
Auch bei Kostümen die den öffentlichen Anstand verletzen kann es passieren, dass man richtig tief in die Tasche greifen muss. 50 Shades of Grey - diese Kategorie ist im wahrsten Sinne des Wortes eine Grauzone. Aber wer sich zu Fasching abblättert, kann bis zu 2.000 Euro hinblättern.
Ganz wichtig: Trotz Verkleidung und Make-up nicht auf den Ausweis vergessen! „Die Identitätsfeststellung muss möglich sein“, sagt Nödl. (Nour Khelifi)