Hund beim Zoll

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Das darfst du aus dem Urlaub mitnehmen

Wer kennt das nicht: Man schlendert über einen orientalischen Markt, plündert einen Souvenirshop oder kauft landestypische Lebensmittel und Kleidung - damit die Erinnerungen an den Urlaub möglichst lange halten. Da heißt es wirklich aufpassen: Was und vor allem wieviel darf man eigentlich nach Österreich einführen?

Helfen kann dir auch die App „bmf“ vom Finanzministerium. Hier gibts praktische Infos.

Der Warenwert

In EU Urlaubsländern wie Italien oder Spanien kannst du ohne schlechtes Gewissen shoppen: Von hier darfst du Kleidung, oder Mitbringsel unbeschränkt für den Eigenbedarf mitnehmen. Anders bei NICHT EU Ländern. Von dort darfst du nur Waren im Wert von 430 Euro im Flugverkehr mitnehmen. Kinder unter 15 Jahren dürfen aus Nicht-EU Ländern Waren im Wert von 150 Euro einführen.

Lebensmittel beim Zoll

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Lebensmittel und Obst

Auch hier: aus der EU alles kein Problem. Pasta, Prosciutto oder Obst, darfst du alles mitnehmen. Anders bei Nicht-EU Ländern: Da sind tierische Produkte verboten. Bei Obst gibt es eine Obergrenze von 20 kg. Für Pflanzen musst du ein Gesundheitszeugnis mitführen.

Zigaretten

800 Zigaretten darfst du aus der EU kommend mit nach Österreich nehmen. Hier gibt’s aber ein paar Ausnahmen: Kroatien, Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien. Von dort sind es nur 300 Stück, aus Nicht-EU Ländern 200 Stück.

Zigaretten beim Zoll

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Bargeld

Du darfst Bargeld und Fremdwährungen im Wert bis 10.000 Euro von und mit nach Österreich nehmen. Alles darüber ist zwar erlaubt, muss aber beim Zoll angemeldet werden.

Gefakte Designerware

Die Einfuhr nach Österreich von nachgemachten Produkten ist prinzipiell nicht verboten, wenn es sich um Eigenbedarf handelt. Das Limit für Nicht- EU Länder von 430 Euro muss eingehalten werden. Trotzdem rät Roland Karner von der Zollwache am Flughafen Wien-Schwechat zur Vorsicht: die Ausfuhr von gefakten Artikeln ist oft im Urlaubland selbst verboten.

Elektronische Geräte

Hier ist der Tipp vom Experten: Rechnungen von Laptop oder Tablet immer dabei haben, wenn du diese in den Urlaub mitnimmst. Beim Zoll kann es nämlich passieren, dass du beweisen musst, dass das Gerät bereits in Österreich gekauft wurde und eben nicht im Urlaub günstig erworben worden ist. Rechnung einfach abfotografieren und am Handy archivieren, dann kann leicht festgestellt werden, wann und wo du das Gerät gekauft hast. Das gilt übrigens auch bei teurem Schmuck, auch wenn du ihn am Körper trägst.
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„Ö3-Drivetime-Show“ mit Sylvia Graf am 20. Juli 2017 Denise Roithmair)