BAG 2 GO auf einem Terminal

Deutsche Telekom AG

Hilfe, mein Flug wurde gecancelt!

Es kommt genau dann, wenn man es am wenigsten erwartet - und auch am wenigsten braucht: Gecancelte Flüge. Auf dem Weg in den Urlaub, auf dem Weg in die Arbeit: Das sind Ihre Rechte im Ernstfall.

„Peter und Peter“- die Ö3-Drivetime-Show mit Peter L. Eppinger und Olivia Peter am 29. August 2016

Sie stehen mit gepackten Koffern in der Abflughalle, schauen auf die Anzeigetafel und da steht „cancelled“. Ausgerechnet bei Ihrem Flug. So passiert bei 3.200 AUA-Passagieren sonntagabends am Flughafen Wien-Schwechat.

Welche Rechte die Passagiere in so einem Fall haben, regelt seit 2004 EU-einheitlich die EU-Fluggastrechteverordnung.

Was tun im Ernstfall ?

Wenn Ihr Flug betroffen ist, sollten sie zuallererst einmal die Airline (oder bei Pauschalreisen den Urlaubsveranstalter) kontaktieren. Die sind für die weitere Abwicklung der Reise verantwortlich.

Die Fluglinien bieten in der Regel an, entweder den Ticketpreis zurückzuerstatten - oder die Option auf Umbuchen.

„Sie haben beim Umbuchen auf jeden Fall Anspruch auf Verpflegung, ein Hotelzimmer und den Transport vom Flughafen zum Hotel und retour, bis zum Weiterflug. Das ist keine Kulanz, sondern Ihr Recht“, sagt Konsumentenschützerin Barbara Forster.

Wenn die Airlines das nicht von sich aus anbieten, rät die Expertin, unbedingt alle Belege von Mahlzeiten und Übernachtungen aufzuheben. Diese können im Nachhinein eingefordert werden.

Aufsteigendes Flugzeug

Christian Bodlaj / ChromOrange / picturedesk.com

Ausgleichszahlungen

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Entschädigungszahlungen in der Höhe von 250 bis 600 Euro für die verlorene Zeit zu erhalten. Diese von der Airline aber tatsächlich auch ausbezahlt zu bekommen, ist oft unwahrscheinlich.

Hier gilt die Faustregel: Ist die Airline selbst schuld an dem Flugausfall, gibt’s Geld. Bei sogenannten „außergewöhnlichen Umständen“, also Witterungsschwankungen oder IT-Pannen, stehen die Chancen auf finanzielle Entschädigung in der Regel schlecht.

Hilfe

Im Normalfall setzt sich die Airline mit ihren Kunden selbst in Verbindung und bietet Schadenersatz an. Erfolgt das nicht oder nur unzufriedenstellend, rät die Expertin, sich an den Konsumentenschutz zu wenden.

Erst wenn auch das erfolglos bleibt, empfiehlt Forster etwaige Ansprüche mittels Drittanbieter, die sich auf die Durchsetzung von Fluggastansprüchen spezialisiert haben, einzuklagen. „Diese Firmen arbeiten klar gewinnorientiert und behalten bei Erfolg vor Gericht meist 25 Prozent der Klagsumme ein.“, so die Konsumentenschützerin.

(Martin Krachler)

Weitere Informationen:
Europäisches Fluggastrecht
Europäische Passagierrechte (.pdf, VKI)