Silhouette eines Mannes vor einem Facebook-Logo

Julian Stratenschulte / dpa / picturedesk.com

Datenschützer gegen Facebook: Das steckt dahinter

WhatsApp gibt seit kurzem die Telefonnummer der Nutzers an Facebook weiter und hat seine Datenschutzregeln dahingehend geändert. Dagegen geht jetzt die deutsche Behörde vor. Aber muss sich Facebook überhaupt daran halten?

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Die rund 35 Millionen WhatsApp-Anwender in Deutschland müssten selbst entscheiden können, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen, hat der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar am Dienstag in Hamburg erklärt. „Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.“

„Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht“

Facebook und WhatsApp seien selbstständige Unternehmen, die nach dem Erwerb von WhatsApp durch Facebook vor zwei Jahren zugesichert hätten, dass Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht würden. „Dass dies nun doch geschieht, ist nicht nur eine Irreführung der Nutzer, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar“, so die deutsche Datenschutzbehörde.

Facebook kann Widerspruch einlegen

Facebook muss nicht sofort auf die Verwaltungsanordnung des deutschen Datenschützers reagieren und kann Widerspruch einlegen oder zur Not vor ein Gericht ziehen.

Zudem waren die Bemühungen der Hamburger Datenschutzbeauftragte bis jetzt nicht immer von Erfolg gekrönt: Casper hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach versucht, gegen Facebook vorzugehen. Zuletzt wollte er durchsetzen, dass Facebook auch Anmeldungen unter einem Pseudonym zulässt, ist aber vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gescheitert.

Für österreichische Nutzer ändert sich vorerst nichts, da die österreichische Datenschutzbehörde nur tätig werden könnte, wenn Facebook einen Firmensitz hier hätte. (dpa/JK)