Ein Drittel der Autofahrer blinkt nicht oder nicht richtig
Noch am ehesten setzten Lenker bei Kreuzungen den Blinker (86 Prozent). Am seltensten wurde er beim Verlassen eines Kreisverkehrs (60 Prozent) sowie abknickenden Vorrangstraßen (63 Prozent) benutzt. ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nose: „Diese Ergebnisse haben uns selbst überrascht und machen deutlich, dass Aufklärungsbedarf besteht.“
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Klar geregelt
In der StVO ist eindeutig geregelt, dass man beim Abbiegen für andere rechtzeitig und während des gesamten Vorgangs blinken muss. Das gilt auch, wenn man einer abknickenden Vorrangstraße folgt. „Blinken ist die einzige Möglichkeit, anderen Verkehrsteilnehmern zu zeigen, was man vorhat“, betonte Nosé. So ließen sich Konflikte oder gar Unfälle vermeiden. Wenn man darauf verzichtet, beträgt der Strafrahmen bis zu 726 Euro. Zumeist wird jedoch eine Organstrafverfügung über 35 Euro ausgestellt.
Weil es diesbezüglich offenbar Erklärungsbedarf gibt: In den meisten Kreisverkehren haben jene Fahrzeuge Vorrang, die sich darin befinden. Das wird durch die Wartepflicht-Schilder für die Einfahrenden angezeigt. Stehen keine entsprechenden Tafeln, gilt laut StVO der Rechtsvorrang. „Blinken muss grundsätzlich nur der aus dem Kreisverkehr ausfahrende Lenker, beim Einfahren in den Kreisverkehr ist das Blinken nicht erforderlich“, erläuterte der ÖAMTC-Fachmann. (APA/CC)