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Wie funktioniert der automatische Steuerausgleich?

Seit Jahreswechsel kommt der Lohnsteuerausgleich automatisch. Bis jetzt musste man selbst aktiv werden und ein Formular für die Arbeitnehmerveranlagung ausfüllen. Ab sofort erfolgt der Lohnsteuerausgleich aber für viele automatisch. Aber wie funktioniert das genau und was muss ich beachten?

Für wen gilt die automatische Arbeitnehmerveranlagung?

Im Finanzministerium schätzt man, dass rund 1 Mio. Österreicher vom automatischen Lohnsteuerausgleich profitieren. Jeder, der betroffen ist, bekommt ab dem Sommer einen Brief vom Finanzministerium. Damit will man die Bankverbindung überprüfen, damit die automatische Steuer-Rückzahlung auch auf dem richtigen Konto landet.

Beitrag aus dem „Ö3-Wecker“

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Wer soll trotzdem noch den Lohnsteuerausgleich selbst machen?

Alle, die zusätzliche Ausgaben haben, die in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

  • Das sind zum Beispiel Kosten für Aus- und Weiterbildung, Ausgaben für einen PC, der beruflich genutzt wird, oder Reisekosten.
  • Auch Eltern sollten unbedingt weiterhin das Formular für den Lohnsteuerausgleich selbst ausfüllen, damit Kinderfreibeträge, Kinderbetreuungskosten, Alleinerzieherabsetzbetrag und ähnliches abgezogen werden.
  • Über diese Ausgaben weiß das Finanzamt nicht Bescheid und daher werden sie bei der automatischen Veranlagung nicht berücksichtigt.
  • Passieren kann durch die automatische Arbeitnehmerveranlagung nichts: Wer das Gefühl hat, zu wenig Geld zu bekommen, kann bis zu fünf Jahre im Nachhinein eine händische Veranlagung nachreichen und bekommt das zusätzliche Geld dann einfach gegengerechnet.

bmf.gv.at
orf.at

„Ö3-Wecker“ mit Robert Kratky am 12.Jänner 2017 (PM)