Scooter und Roller: Darf ich damit auf der Straße fahren?
Das Benützen der Straße ist untersagt, ebenso der Radweg. Auch am Geweg ist allerdings maximal Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
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Kinder unter 12 Jahren müssen dabei immer in Begleitung einer mindestens 16 jährigen Person sein. Helmpflicht besteht bei Scootern, Rollern und ähnlichem nicht. Nur am Fahrrad ist der Helm für Kinder unter 12 Jahren verpflichtend.
Das kann gestraft werden
Wer bei einem Fehlverhalten von der Polizei angehalten wird, wird im Regelfall belehrt und abgemahnt. Sollte durch die Verwendung allerdings ein Fußgänger behindert oder gefährdet werden, können Organmandate ausgestellt werden. Der Strafrahmen dafür liegt zwischen 10 und 500 Euro. Bei einer Verwaltungsstrafe kann es allerdings teuer werden, da geht es bei 36 Euro los, im schlimmsten Fall ist eine Geldstrafe von bis zu 5.900 Euro möglich.
„Ö3-Wecker“ mit Robert Kratky, 6. April 2017 (Bernhard Weihsinger)