Sonderkündigungsrecht: Das musst du wissen

Der Handyvertrag, der teurer wird, das Zeitungsabo, das mehr kostet: Preiserhöhungen bei Abos und Verträgen sind keine Seltenheit. Kunden erhalten in solchen Fällen Sonderkündigungsrecht. Das kannst du machen, wenn du betroffen bist.

Der Mobilfunkbetreiber A1 hat am Dienstag angekündigt, die Preise für mehr als 50 Handyverträge sowie Internet-, Festnetz- und Fernsehverträge ab Sommer anzuheben, um mehr Geld für den Netzausbau zu generieren, wie es in einer Aussendung heißt.

Diese A1-Verträge sind betroffen:

Auch T-Mobile hat am Mittwoch angekündigt, Tarife neu zu berechnen. Hintergrund ist da, dass es ja ab Mitte Juni kein Roaming mehr in der EU gibt.
Für manche wirds billiger, für einige aber auch teurer.

Diese T-Mobile-Tarife sind betroffen:

Auch UPC hat seine Kunden vor einigen Tagen über Vertragsänderungen bei bestehenden Verträgen informiert. Grund ist hier die Digitalisierung des Kabelnetzes.

Änderungen bei der Grundgebühr, den Verbindungsentgelten oder Vertragsdetails trotz gültigem Vertrag - das ist mittlerweile nichts Ungewöhnliches mehr, auch andere Mobilfunkanbieter (z.B.: Hutchison Drei) haben so schon ihre Preise erhöht beziehungsweise umgestellt.

Die Anbieter informieren ihre Kunden ohnehin ordnungsgemäß über ihre Rechte. Trotzdem haben wir für dich die Top-5 Fragen und Antworten zum Sonderkündigungsrecht:

1.) Wie erfahre ich, ob ich betroffen bin?

Das Unternehmen, mit dem du den Vertrag abgeschlossen hast, muss dich schriftlich informieren. Erst ab dann kannst du ohne Kosten aus dem Vertrag aussteigen.

Diese Info musst du mindestens einen Monat bevor die Änderungen im Vertrag wirksam werden bekommen.

2.) Ich habe eine Mindestvertragsdauer!

Es ist egal, wann du deinen Vertrag abgeschlossen hast: Ob das erst vor wenigen Tagen oder schon vor Jahren war - und es ist auch egal, wie lang du gebunden bist oder wie lange deine Mindestvertragsdauer geht.

Hast du Sonderkündigungsrecht, kannst du jederzeit bis zum Eintreten der Änderungen kostenlos aussteigen.

3.) Wie mache ich das?

Für eine Kündigung reicht ein einfacher Brief mit den Worten, dass du von deinem „Sonderkündigungsrecht“ Gebrauch machen möchtest, da es sich für dich um eine „nicht ausschließend begünstigende Änderung“ handelt.

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Antoine Arraou / PhotoAlto / picturedesk.com

Außerdem solltest du unbedingt dazuschreiben, um welches Produkt es genau geht, das du kündigen möchtest. Und du solltest deine Vertragsdaten anhängen.

Marlies Leisentritt vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) empfiehlt, die Kündigung eingeschrieben per Post zu schicken. So kannst du die Sendung verfolgen und genau beweisen, wann die Kündigung wo ist beziehungsweise war.

4.) Gibt es Fristen, auf die ich achten muss?

Ja, unbedingt! Ab Erhalt des Schreibens, in dem steht, dass du betroffen bist, steht dir Sonderkündigungsrecht zu. Allerdings bist du selbst verantwortlich, dass die Kündigung (also das Schreiben) auch rechtzeitig vor Fristende beim Unternehmen eingeht!

5.) Was sollte ich sonst noch wissen?

Achtung, bevor du voreilig reagierst! Wenn deine Kündigung erst einmal beim Unternehmen eintrifft, ist es verpflichtet, deinem Kündigungswunsch sofort nachzukommen.

Das heißt: Deine Rufnummer wird unter Umständen innerhalb von Tagen oder Stunden gesperrt, das Internet abgedreht, das Abo sofort gestoppt.

Also unbedingt vorher um Alternativen kümmern und dann erst kündigen, rät die Konsumentenschützerin.

Wann innerhalb der Frist du aus deinem Vertrag aussteigen willst, kannst du übrigens selbst festlegen. Also, ob du sofort deinen Vertrag aufkündigen möchtest oder spätestens mit der Preisumstellung. Dafür musst du einfach im Kündigungsschreiben ein Wunschdatum dazuschreiben.

„Ö3-Wecker“ mit Robert Kratky, 4. Mai 2017 (MK)