Steuerbetrug: 150.000 Euro Strafe für Javier Bardem
Der Oberste Gerichtshof in Madrid wies am Freitag einen Einspruch der Anwälte des 48-Jährigen zurück und bestätigte damit eine entsprechende Entscheidung der spanischen Steuerbehörde, wie Medien unter Berufung auf Justizkreise berichteten.
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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Bardem in den Jahren 2006 und 2007 den größten Teil der Gagen für seine Arbeit als Schauspieler über seine Firma Pinguin Films S.L. versteuert und somit unrechtmäßig von niedrigeren Unternehmenssätzen profitiert hatte. Die hinterzogenen Steuern hatte Bardem bereits nachgezahlt. (dpa)