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Studie: Millionen Europäer tappen in Abofallen
Abofallen bezeichnen Angebote für billige oder kostenlose Produkte, die in weiterer Folge – überraschend – zu teuren, langfristigen Verträgen führen. Sie sind inzwischen ein milliardenschweres Geschäft, wie eine Studie des ECC-Net zeigt.
Die am stärksten betroffenen Länder mit den meisten Beschwerdefällen in Europa sind Schweden, Norwegen, Finnland, die Niederlande, Belgien und Österreich. Insgesamt haben rund 3,5 Millionen Konsumenten aus diesen Ländern in den letzten drei Jahren ein Angebot im Internet oder in den sozialen Medien angeklickt und so ungewollt ein Abo abgeschlossen.
Die Ergebnisse der auf Umfragen basierenden Studie zeigen, dass europäische Konsumenten oft nicht über ihre Rechte bezüglich Abofallen Bescheid wissen. 19 Prozent zahlen, sobald sie eine Rechnung des Anbieters erhalten, auch wenn sie sicher sind, nichts bestellt zu haben. Nur einer von zehn Österreichern weiß, dass er seine Bank oder seinen Kreditkartenanbieter um eine Rückbuchung des Betrages bitten kann, wenn das Unternehmen eine Refundierung verweigert („chargeback“).
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Tipps zur Vermeidung von Abofallen:
- Lies nicht nur das Werbeangebot, sondern besuche auch die Website des Anbieters: sind dort alle Kontaktdaten, ein Impressum sowie die AGB auffindbar?
- Kontrolliere die AGB auf versteckte Hinweise auf ein Abo und weitere Kosten.
- Findest du im Internet negative Bewertungen und Erfahrungsberichte zu dem Anbieter?
- Dokumentiere die aktuelle Version der Bedingungen sowie den Bestellprozess mit Screenshots. Zahle möglichst nicht im Voraus bzw. andernfalls per Kreditkarte!
Was tun, wenn du in die Falle getappt bist?
- Wenn du eine Lieferung erhalten hast, lies dir die AGB und die Lieferbestätigung des Anbieters aufmerksam durch – handelt es sich um ein Abo? Wurden die Kosten ausgewiesen? Protestiere schriftlich gegen die Rechnung! Du bist nur zu einer Zahlung verpflichtet, wenn du bereits bei der Bestellung eindeutig darauf hingewiesen worden bist!
- Wenn du nur ein einzelnes Produkt bestellt hast, aber ein Abo erhältst, retourniere die Lieferungen, ohne die enthaltenen Produkte benutzt zu haben. Die Kosten dafür musst du – vorerst – selbst zahlen. Verlange eine Lieferbestätigung.
- Nutze dein 14-tägiges Rücktrittsrecht bei Onlinebestellungen: Schicke einen eingeschriebenen Brief oder eine E-Mail mit Lesebestätigung an den Anbieter. Wurdest du nicht vorab über dein Rücktrittsrecht informiert, verlängert sich dieses um 12 Monate.
- Verlange die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen inklusive Lieferkosten. Wenn du per Kreditkarte gezahlt hast, bitte deine Bank oder deinen Kreditkartenanbieter um eine Rückbuchung („chargeback“).
Links:
Musterbriefe auf europakonsument.at
Europäisches Verbraucherschutzzentrum Österreich
Internet-Ombudsmann
„Ö3-Drivetime-Show“ mit Olivia Peter, 11. Mai 2017 (SC)