Säuglingsmilchnahrung „Novalac 1“ und „Novalac CC“ zurückgerufen
Produkt sei gesundheitsschädigend
Das hat der Hersteller am Dienstag mitgeteilt.
Im Falle des Produkts „Novalac 1“ ist die Chargennummer: 9828301 (mindestens haltbar bis 1.09.2019) betroffen, im Falle von "Novalac CC die Chargennummer: 45405 (mindestens haltbar bis 23.9.2018).
Bei der in Deutschland bzw. Frankreich hergestellten Säuglingsmilchnahrung wurde bei Analysen ein möglicher unangemessener Inhalt von Glycidyl-Fettsäureester festgestellt. Die Säuglingsmilchnahrung kann von den Konsumenten in allen Apotheken zurückgegeben werden. Den Kaufpreis bekommen Kunden ohne Kaufbeleg rückerstattet.