Caro / picturedesk.com
Deine Rechte und Pflichten im Ferialpraktikum
In welchem Dienstverhältnis stehe ich eigentlich?
Da gibt es zum einen das Pflichtpraktikum. Da schreibt die Schule oder die Uni vor, in welchem Zeitraum und in welchem Ausmaß ich zu arbeiten habe. Philipp Brokes, Arbeitsrechtsexperte der Arbeiterkammer Wien: „Hier steht nicht das Arbeitsverhältnis im Vordergrund, sondern der Lern- und der Ausbildungszweck.“
Jörg Lange / Picture Alliance / picturedesk.com
Alle anderen, die für einen befristeten Zeitraum reinschnuppern und arbeiten, machen einen Ferialjob
Wenn ich ein Ferialpraktikant bin, der das freiwillig macht, dann bin ich eigentlich im rechtlichen Sinne Arbeitnehmer.
"Das heißt, ich bin erstens ganz normal als Arbeitnehmer bei der Krankenkassa zu melden, und auch in einem entsprechenden Kollektivvertrag, wenn ein solcher für diesen Betrieb gilt, einzustufen und nach diesem zu entlohnen.“
Das Gehalt
Beim Praktikum zahlen viele Betriebe ein Taschengeld. Ausnahme ist die Gastronomie, wo traditionell die meisten ein Pflichtpraktikum verbringen: Hier werden die Praktikanten nach dem Kollektivvertrag angestellt. Die Bezahlung nach Kollektivvertrag, sofern ein solcher für den Betrieb gilt, greift auch beim Ferialjob.
BURGER / Phanie / picturedesk.com
Bin ich versichert?
Bei Bezahlung muss der Arbeitgeber die Pflichtpraktikanten vor Antritt des Dienstverhältnisses bei der Krankenkasse anmelden. Bei einem Pflichtpraktikum ohne Bezahlung gilt der Unfallversicherungsschutz etwa über die Schulunfallversicherung oder die Mitversicherung bei den Eltern.
Hitradio Ö3
Im worst case: Kann ich mein Dienstverhältnis schon früher beenden?
Ein Praktikum könnte jederzeit beendet werden. Hier herrscht ein Ausbildungverhältnis. Bei einem Ferialjob kann das Arbeitsverhältnis von mir oder meinem Arbeitgeber auch vorzeitig beendet werden.
„Ö3-Wecker“ mit Philipp Hansa, 4. Juli 2017 (Julia Wötzinger)