Toilette mit Klopapier

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Kloputz-AGBs: Das musst du zu AGBs wissen

Wer liest schon wirklich die AGBs, bevor er das Häkchen setzt und einkauft? Eine Aktion aus England zeigt einmal wieder, was blindes Akzeptieren für Folgen haben kann.

45 Minuten brauchst du bei den Amazon AGBs, 28 Minuten für Facebook. Kein Wunder, kaum jemand hat die Zeit, die AGBs jedes Mal genau zu checken.

Diese drei Punkte zu AGBs solltest du aber wissen:

(1) Überfliegen mit STRG+F

Überfliegen ist besser als gar nicht anschauen! Da hilft die Suchfunktion in deinem Browser: „Steuerung + F“.

Suche dann nach für dich wichtigen Schlagworten wie „Euro“, „Kündigung“, „Rücktritt“, „Widerruf“, „Dritte“.

So kommst du schneller zu wichtigen Absätzen.

(2) Auch Kleingedrucktes kann zu klein sein!

Alles unter einer Schriftgröße von 7 Punkt, das nicht optisch hervorgehoben ist, ist zu klein - diese Absätze sind nichtig.

Das hat das Handelsgericht Wien vor einigen Jahren in einem Urteil gegen einen Mobilfunkbetreiber festgestellt.

Außerdem können ungünstige Farbkombinationen, wie hellblaue Schrift auf grauem Hintergrund ebenfalls ungültig sein.

(3) Die „Überraschende Klausel“

Steht in dem Absatz nicht das drinnen, was in der Überschrift angekündigt ist, dann ist die Klausel nichtig

Und prinzipiell gilt das auch für „ungewöhnliche Inhalte“, wie eben Kloputzen.

Agbs

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Die Hintergründe

In Manchester haben über 22.000 Menschen sich dazu verpflichtet, tausende Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.

Sie haben sich in ein öffentliches WLAN eingeloggt, und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) blind zugestimmt.
Bedingung für die Nutzung war unter anderem, Klos zu putzen und Kaugummi von Gehsteigen zu entfernen

Das Unternehmen wollte mit der Kampagne darauf hinweisen, dass die meisten Menschen die AGBs nicht lesen und dadurch keine Ahnung haben, wozu sie sich verpflichten.

Vor einigen Jahren schon startete eine deutsche Firma eine ähnliche Aktion, bei der sich Nutzer dazu verpflichteten, ihr erstgeborenes Kind der Firma zu übergeben. Dies hätte vor Gericht nie standgehalten, sollte aber auf die Undurchsichtigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen.

Der Ö3-Wecker mit Robert Kratky, 18.07.2017

(MK)/(NES)