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Urlaub: Was machen wenn der Koffer weg ist?
Im weltweiten Vergleich kommt es in Europa wieder häufiger zu Gepäckverlusten, wie eine aktuelle Studie des belgischen Lufttransport-IT-Unternehmens SITA zeigt: Waren es 2015 noch 7,8 verlorene Koffer pro 1000 Passagiere, kletterte die Zahl abhanden gekommener Gepäckstücke im vergangenen Jahr auf 8,1. Wesentlich besser sieht es in Nordamerika (2,7 Koffer) und in Asien (1,8 Koffer) aus.
Deutsche Telekom AG
„Der höhere Wert in Europa liegt vor allem an den vielen Umstiegen an den Drehkreuzen“, sagt SITA-Manager Peter Drummond. Gemeint sind damit die Flughäfen in Europa, wo besonders viele Leute umsteigen. Asiens Flughäfen sind im Vergleich zu den europäischen neuer und verfügen über modernere Systeme, deshalb ist auch hier die Verlustquote geringer als in Europa.
Gepäcksverlust melden
Wenn der Koffer nicht am Gepäckband daher kommt, ist der erste Weg zum Lost and Found Schalter am Flughafen oder zu einem Infostand der Airline. Dort unbedingt ein PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausfüllen. Damit kann der Koffer weltweit gesucht werden. Außerdem ist es ratsam, sich schriftlich an die Airline zu wenden. Das europäische Verbraucherzentrum Österreich hat hier für dieses, aber auch für andere Probleme, Musterbriefe verfasst.
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Recht auf Ersatzkleidung
Sollte der Koffer wirklich nicht auffindbar sein, hat man am Urlaubsort ein Recht auf Ersatzkleidung und Hygieneartikel, sagt Maria Ecker vom Verein für Konsumenteninformation: „Sie sollten trotzdem sparsam und verhältnismäßig einkaufen, denn erfahrungsgemäß übernimmt die Airline bei Kleidung 50 Prozent der Kosten, bei Hygieneartikeln sind es meist 100 Prozent.“
Wichtig: alle Belege unbedingt behalten und an die Airline weiterleiten.
Koffer endgültig verloren
Wenn der Koffer nach 21 Tagen immer noch nicht da ist, gilt er als endgültig verschollen. Dann muss die Airline den Inhalt ersetzen. „Hier gilt: die Airline muss den Zeitwert der verlorenen Waren im Koffer ersetzen“, erklärt Ecker. Wichtig ist: die Frist von 21 Tagen muss eingehalten werden - in dieser Zeit muss man die Airline informieren. Das heißt: Eine Liste erstellen, mit allen Dingen, die im Koffer waren und den Wert angemessen schätzen (wenn vorhanden, Belege beifügen, ebenso Tickets und Boardingpass). Bis zu 1300€ an Ersatzwert sind möglich.
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Noch ein Tipp: vor dem Verreisen checken, inwieweit das Reisegepäck versichert ist, zum Beispiel über die Kreditkarte, oder eine Pauschalreiseversicherung. Maria Ecker vom VKI: „Ist bei der Kreditkarte, wie meistens üblich, das Reisegepäck mitversichert, können Sie Ihren Verlust auch der Versicherung melden, dann haftet auch die Versicherung für den Verlust.“
Was, wenn mein Koffer beschädigt am Gepäcksband daher kommt?
Am besten gleich direkt an den Lost an Found Schalter am Flughafen oder schriftlich an die Airline wenden - und zwar innerhalb von 7 Tagen: „Dann haben Sie entweder Anspruch darauf, dass der Koffer repariert wird, oder je nach Schaden, dass Ihnen der Zeitwert des Koffers ersetzt wird,“ erklärt Maria Ecker vom Verein für Konsumenteninformation.
Ö3-Wecker mit Philipp Hansa am 9. August 2017 (Martin Ziniel/Lisa Imre)