kaputtes Auto mit Stein

pixabay.com

Unwetterschaden am Auto: Wer zahlt?

Zerschlagene Autoscheiben, zerbeulte Motorhauben - nicht selten sorgen Unwetter für erhebliche Schäden am Auto. Viele trifft das während der Fahrt, andere haben keine Garage. Da stellt sich die Frage, wer für Schäden durch Hagel, herabgefallene Äste, oder umgestürzte Bäume am Fahrzeug aufkommt?

Die schlechte Nachricht vorweg: Wer sein Auto nur haftpflichtversichert hat, bleibt auf den Kosten sitzen. Das gilt generell für Unwetterschäden. Einzige Ausnahme ist, wenn man nachweisen kann, dass den Schaden jemand anderer zu verantworten hat, sagt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer: „Wenn zum Beispiel Grunstückseigentümer, oder Straßenerhalter ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigt haben, dann kann hier eine Haftung angedacht werden. Allerdings muss der Geschädigte die Fahrlässigkeit nachweisen.“ In der Praxis komme das dann vor, wenn etwa Baufirmen oder Werbeunternehmen ihre Gerüste und Plakatwände mangelhaft montiert haben, oder ein Baum auf ein parkendes Auto fällt, der bereits morsch gewesen ist.

Bäume auf Autos gefallen

pixabay.com

Kaskoversicherung bietet Schutz

Umfassenden Schutz vor Hagel, Sturm & Co. bietet nur eine Kaskoversicherung. Oft werden Unwetterschäden bereits von der Teilkasko gedeckt, je nach Vertrag ist eventuell ein Selbstbehalt zu zahlen. Ob und was genau versichert ist, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Beispielsweise spricht man erst von einem Sturmschaden ab einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h, erklärt ARBÖ-Verkehrsjursit Stefan Mann im Ö3-Interview.

Schäden nach einem Unwetter sollten Autofahrer in jedem Fall umgehend bei ihrem Versicherungsunternehmen melden.

Bei Wasserschäden gelten ähnliche Bedingungen: Bei plötzlich auftretenden Überschwemmungen oder wenn das Auto in einer mit Wasser vollgelaufenen Tiefgarage beschädigt wird, haftet und zahlt die Teilkasko. Wer aber durch eine offensichtlich überschwemmte Straße fährt und damit einen Schaden am Fahrzeug in Kauf nimmt, muss damit rechnen, dass ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird und die Versicherung aussteigt. Grundsätzlich gilt die Faustregel: „Kommt das Wasser zum Auto“, zahlt die Kaskoversicherung, „kommt das Auto zum Wasser“, muss der Betroffene selbst für den Schaden aufkommen.

Fahrzeug unwettergeschützt abstellen

Um das Auto frühzeitig zu schützen, sollte man dieses vor Unwettereinbruch in die Garage oder das Carport stellen. Ist dies nicht vorhanden, empfiehlt es sich einen möglichst unwettergeschützten Platz zu suchen. Gerät man unterwegs in ein Unwetter, das die Weiterfahrt unmöglich macht, gilt: Fahrzeug abstellen und die Schauer abwarten. In diesen Fällen ist es erlaubt den PKW kurzzeitig auf der Autobahn am Pannenstreifen abzustellen. Besser ist allerdings, aufgrund der Verkehrssicherheit, den nächsten Parkplatz anzusteuern.

Ö3-Wecker mit Philipp Hansa am 11. August 2017 (red)