Silhouette eines Mannes vor einem Facebook-Logo

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Digitaler Nachlass - Was tun?

Was passiert mit meinem Netflix-, Amazon-, iTunes- oder Spotify-Account wenn ich sterbe? Laut einer Umfrage haben neun von zehn Internetnutzern für den Fall ihres Todes ihren digitalen Nachlass nicht geregelt, mit Folgen für die Erben.

Jeder der im Internet surft kennt das: „Ich stimme den AGB der ...“-Kästchen bei der Anmeldung auf einer Plattform bestätigen und schon hat man einen Vertrag abgeschlossen. Der dadurch entstandene Vertrag wird im Fall des Todes im Zuge der Nachlassverwaltung an die Erben weitergegeben. Der Erbe tritt nach Einantwortung in alle Rechte, Pflichten und Rechtsverhältnisse des Verstorbenen ein. Für die Erben können im Einzelfall (kostenplichtige Mitgliedschaften auf Partnerbörsen, Musik- oder Videostreaming-Dienste, Wettplattformen usw.) Kosten entstehen und diese müssen sich um die Kündigung kümmern, so der IT-Rechtsexperte Markus Dörfle. Er rät Usern, rechtzeitig aktiv zu werden und Vorkehrungen zu treffen.

Mehr als nur Facebook & Co.

Als digitaler Nachlass werden jene Daten bezeichnet, die unabhängig vom Tod eines Nutzers oder einer Nutzerin im Internet weiter bestehen. Also auch die Email-Konten, Cloud-Service oder Online-Dienste. Der Umgang damit stellt Hinterbliebene vor eine große Herausforderung, da sie in der Regel nicht wissen, wo der oder die Verstorbene im Internet aktiv war.

  • Private Absicherung:
    Wer möchte, kann einem Angehörigen seine Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und anderen Internet-Diensten verraten.
  • Rechtliche Absicherung:
    Die Daten können auch bei einem Notar hinterlegt werden. Im Testament kann festgelegt werden, ob nur einzelne Familienmitglieder Einblick in die eigenen Daten bekommen dürfen oder ob etwa bestimmte Internetkonten sofort gelöscht werden sollen, ohne dass jemand hineinsieht. Mit einer Vorsorgevollmacht kann festgelegt werden, was ein Verwandter oder Freund im Falle von Krankheit oder Tod mit den Daten machen kann und soll. Die Vollmacht erlaubt auch das Kündigen von Verträgen.
  • Professionelle Absicherung:
    Verschiedene Firmen bieten Services rund um den digitalen Nachlass an. Das kostet allerdings Geld. Sogenannte Online-Bestatter bieten inzwischen ein „Digitaler Nachlass Service“ an. Die Abmeldeformalitäten bei Behörden, Organisationen und Unternehmen werden vom Bestatter erfasst und online erledigt. Internet-Verträge, Nutzungskonten und Mitgliedschaften des Verstorbenen bei aktuell 250 Online-Anbietern werden recherchiert und gekündigt, deaktiviert oder auf Wunsch auf die Hinterbliebenen übertragen. Die Erben erfahren zeitnah, ob Verbindlichkeiten oder Guthaben bestehen und können sich vor vermeidbaren Kosten schützen. Ein besonderer Vorteil: Die Erben müssen weder wissen, bei welchen Anbietern der Verstorbene Kunde war, noch müssen sie Zugangsdaten oder Passwörter kennen. Über das neue Portal kann auch mit wenigen Mausklicks beantragt werden, ein Konto in den so genannten „Gedenkzustand“ zu versetzen oder es gänzlich zu löschen.

Saferinternet.at und das ISPA – Internet Service Providers Austria bieten einen guten Überblick über die Möglichkeiten und eine Linkliste mit den wichtigsten Adressen im Fall des Falles.

Hier geht’s zum Download der Info-Brochüre und Linkliste auf ISPA.at

Hitradio Ö3 am Feiertag, 2. November 2017 (SC)