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So soll jetzt Schluss mit Abofallen sein

Schnupper-Abos verlängern sich in der Regel automatisch, wenn du nicht rechtzeitig kündigst. Dann musstest du auf den nächstmöglichen Zeitpunkt warten, um aus dem Vertrag auszusteigen. Bis jetzt.

Das Oberlandesgericht Wien hat nämlich in einem Musterprozess entschieden, dass Schnupper-Abo und Folge-Abo rechtlich gesehen zwei verschiedene Verträge sind.

Was heißt das für dich?

Du kannst jetzt (neben dem Schnupper-Abo selbst) auch von der Abo-Verlängerung in den ersten 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

„Das Urteil kommt besonders den Konsumentinnen und Konsumenten zugute, die das Schnupper-Abo nicht rechtzeitig gekündigt haben“, sagt Beate Gelbmann vom Verein für Konsumenteninformation, der die Klage gewonnen hat.

Möglich ist das allerdings nur bei Abos, die über das Internet, per Telefon oder per Post - also, ohne persönliches Gegenüber - abgeschlossen worden sind.

Das Urteil ist rechtskräftig, gilt also sofort und auch rückwirkend, sagt der VKI.

So kündigst du richtig

Dafür reicht ein einfacher Brief oder eine Mail, Hauptsache schriftlich.

Er sollte unbedingt deine Anschrift, ein Datum, deine Kunden-/Vertragsnummer (sofern du eine hast) und das Wort „Rücktritt“ beinhalten.
„Kündigung“ und „Rücktritt“ seien nämlich rechtlich nicht dasselbe, sagt Konsumentenschützerin Gelbmann.

Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte - oder zeitlich knapp dran ist, sollte die Rücktrittserklärung eingeschrieben per Post senden. Dann kann man auch das Absendedatum der Erklärung beweisen.

Ö3-Nachrichten mit Christian Huber, 11. Dezember 2017
(Martin Krachler)