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2018: Bankomat-Kartenbesitzer haften nur mehr bis 50 Euro
Lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften die Bankkunden auch weiterhin unbeschränkt.
Zudem dürfen Händler bei Buchungen über das Internet künftig keine gesonderten Gebühren mehr für Kreditkartenzahlungen verlangen. Und ab November 2018 werden in der Eurozone Echtzeitüberweisungen möglich sein.
Oft wird vor der eigentlichen Zahlung ein bestimmter Betrag auf der Karte „geblockt“. Ab kommenden Jahr müssen Kunden bei einer solchen Reservierung vor der eigentlichen Zahlung vorher zustimmen. Erst dann ist die Bank berechtigt, diesen Betrag auf Ihrem Konto vorübergehend zu sperren.
(APA)