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EU-Regelung neu: Bankomaten-Gebühren nur mehr Ausnahme
Ab heute gilt: Alle Gebühren, die Automatenbetreiber wie z.B. Euronet für das Abheben verrechnen, übernimmt nun die eigene Bank, bei der man ein Konto hat.
Die Ausnahmen für Gebühren
Nur dann, wenn die Kundinnen und Kunden bei der Kontoeröffnung wählen konnten: Zwischen einem umfassenden Kontoführungsentgelt (alle Bankomat-Abhebungen inklusive) und einem Tarif mit geringer Kontoführungsgebühr mit Extrakosten für einzelne Abhebungen per Bankomat.
Damit eine Gebühr kassiert werden darf, muss sie aber vorab mit den Kunden ausgehandelt worden sein. Ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reicht nicht aus. Die Arbeiterkammer will die Banken diesbezüglich „genau beobachten“.
Auch Haftungsgrenze sinkt von 150 auf 50 Euro
Bei Missbrauch der Bankomat- oder Kreditkarte, des Lastschriftverfahrens oder des Online-Bankings haften Bankkunden für entstandene Schäden nur noch bis maximal 50 Euro, statt wie bisher mit bis zu 150 Euro.
Banken wehren sich
Die österreichischen Banken sehen nicht ein, wieso sie Bankomatengebühren „Dritter“ (etwa vom Automatenbetreiber Euronet) übernehmen sollen. Die WKÖ-Bundessparte „Bank und Versicherung“ bringt das Thema deshalb zu, Verfassungsgerichtshof.
Euronet verlangt aktuell 1,95 Euro Gebühr pro Abhebung.
Ö3-Nachrichten, 13.Jänner 2018 (apa/MB)