Das solltest du über Fotorechte im Netz wissen

Ein Fall aus Oberösterreich ist wirklich unglaublich: Eine junge Steyrerin postet 2011 ein Selfie auf Facebook. Jahre später findet sie das Foto jetzt auf einem Pullover wieder. Ohne ihr Wissen sind 10.000 solcher Pullis produziert worden.

Es klingt wirklich wie ein schlechter Scherz. Durch einen Zufall ist die Steyrerin darauf aufmerksam geworden, dass ihr Foto als Vorlage für tausende Pullis dient. Das könnte wirklich jedem von uns auch passieren, denn wer postet nicht gerne ein Selfie auf Facebook.

Pullover mit aufgedrucktem Mädchen wird tausendfach verkauft

Bürgeranwalt / ORF

Darf das ein Unternehmen?

Ganz klar NEIN! Wir haben für dich bei Karl Gladt, Rechtsexperte der Plattform Internet Ombudsman, nachgefragt. Auch wenn du ein Foto öffentlich postest und so zugänglich machst, darf ein anderes Medium das Foto nicht einfach klauen - etwa für ein Werbeplakat, oder eben in diesem Fall als Design für einen Pullover. Dem musst du konkret zustimmen. Laut Karl Gladt kommen solche Fälle aber sehr sehr selten vor. Die Chancen auf finanzielle Entschädigung sind in so einem Fall aber recht gut. Denn einerseits ist das Urheberrechtsverletzung und andererseits rechnet man auch, wie viel so ein Foto bei einer professionellen Agentur kosten würde.

Facebook

pixabay.com

Rechte von Facebook & Co.

Anders ist das übrigens bei öffentlichen Fotos oder Infos von dir, die plötzlich in der Suchmaschine auftauchen. Das ist rechtlich völlig okay, so Karl Gladt. Facebook, Instagram und auch Whatsapp haben da ganz eigene AGBs, die im Grunde alle dasselbe sagen:
Du selbst bleibst zwar Urheber der Daten, ABER: Du räumst mit dem Hochladen auch der jeweiligen Plattform Rechte ein. Wenn du also einen Schnappschuss im Urlaub machst und ihn öffentlich postest, kann dieser im Netzwerk vervielfältigt werden oder in Suchanfragen auftauchen. Solange es nicht werblich genutzt wird.

Will ich das auf keinen Fall? Dann vor jedem Posting einfach nochmal checken - ist das Pic von der letzten Firmenfeier öffentlich sichtbar oder sehen es wirklich nur Freunde.

Frau fotografiert Stadt

Frédéric Cirou / PhotoAlto / picturedesk.com

Bildrechte allgemein

Sobald du ein Foto schießt, hast du bestimmte Rechte an diesem Bild. Welche das sind, ist im Urheberrechtsgesetze geregelt. Im Grunde ist es so: Wenn du ein Werk geschaffen hast (dazu zählt auch dein beschwipstes Selfie im letzten Urlaub an der Hotelbar), bist du automatisch Urheber des Werkes. Du musst das nirgendwo anmelden, alles geschieht ganz automatisch. Dieses Recht gehört dir fortan dein ganzes Leben lang. Es legt fest, dass nur du dein Werk vervielfältigen, öffentlich verbreiten oder ausstellen darfst. Dazu zählt unter anderem eben auch das Hochladen und Posten des Fotos in Sozialen Medien.

„Ö3-Wecker“ mit Philipp Hansa, 20. März 2018 (mH)