WhatsApp

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Kein WhatsApp für unter 16-Jährige

Das Unternehmen hat gerade das Mindestalter nach oben geschraubt. Damit reagiert die App auf die neue EU-Datenschutzverordnung. Ganz so streng kontrolliert wird das alter aber nicht. Wir haben für dich alles zusammengefasst, was du über die neuen Nutzerbedingungen von WhatsApp & Co wissen musst.

Die Alterskontrolle

Bis jetzt hat man WhatsApp bereits ab 13 Jahren nutzen können. Wir haben dazu mit Matthias Jax von Saferinternet.at gesprochen: Die Verordnung schreibt nämlich nicht vor, dass man zum Beispiel seinen Pass hochladen muss, um das Alter zu bestätigen. Ein Klick in der App wird reichen. Wer noch nicht 16 ist, kann sich außerdem das Einverständnis der Eltern holen, die bestätigen, dass du die App verwenden darfst - dann bist du auch safe.

Zwei Mädchen mit einem Smartphone

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Neue Nutzerbedingungen für WhatsApp & Co

Bei der Veränderung gehts aber nicht nur ums Alter - Whatsapp passt auch generell die Nutzerbedingungen an, ähnlich wie bei Facebook und Instagram. Du hast vielleicht in den letzten Tagen schon eine Verständigung in deinem Profil bekommen.
Da geht es vor allem um mehr Transparenz gegenüber dem User - also was macht das Unternehmen eigentlich mit meinen Daten. Deshalb wird jetzt jede einzelnen Nutzung, etwa für Werbezwecke oder eine Gesichtserkennung auf Fotos einzeln abgefragt. Und ich hab als User auch die Möglichkeit, gewissen Nutzungen NICHT zuzustimmen. Da passiert gar nix. - Lehne ich die neuen Geschäftsbedingungen von Facebook, Instagram oder Whatsapp, die ja alle zu einem Konzern gehören, GENERELL ab, wird es nicht mehr möglich sein, die App zu nutzen.

Kontrolle

Künftig wird auch überprüft wie Facebook & Co mit meinen Daten umgehen. Auch in Österreich gibt es in Zukunft eigene Institutionen, die sich darum kümmern, dass die EU-Datenschutzverordnung eingehalten wird. Hab ich das Gefühl, da passt was nicht, kann ich das auch einklagen.

Auge, in dem sich das Facebook-Logo spiegelt

dpa/Julian Stratenschulte

Die Verordnung allgemein

In der Vergangenheit hatten Unternehmen wie Facebook bei der Nutzung von Userdaten in Europa wenig Grenzen. Am 25. Mai treten nach jahrelanger Lobbyschlacht in allen 28 EU-Staaten neue Regeln in Kraft. Datenschutz ist in der EU ein Grundrecht. „Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten“, heißt es in der EU-Grundrechtecharta aus dem Jahr 2000. Die entsprechenden Regeln waren allerdings von 1995 - und ziemlich überholt. Die Umwälzungen durch Google, Facebook und andere Dienste waren nicht absehbar. Hinzu kommt, dass die Umsetzung der Regeln bisher jedem EU-Staat selbst überlassen blieb. Vor zwei Jahren haben sich EU-Staaten und das Europaparlament auf die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung geeinigt. Vom 25. Mai an muss sich jedes EU-Land daran halten.

Ein Argument für die neue Verordnung hat Facebook zuletzt selbst geliefert: Bis zu 87 Millionen Nutzer waren Unternehmensangaben zufolge vom aktuellen Datenskandal betroffen. Facebook-Chef Mark Zuckerberg zeigte Reue und wurde während der vergangenen Wochen fast zum Botschafter der EU-Verordnung: Er kündigte an, die Regeln künftig weltweit anwenden zu wollen.

„Ö3-Drivetimeshow“ mit Olivia Peter, 25. April 2018 (APA/mh)