Weihnachtsgeschenk

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Compliance: Schenken oder Strafe?

Den Lehrern der Kinder ein Geschenk zu machen oder als Chef den Mitarbeitern - das hat für viele eine lange Tradition. Aber Vorsicht! Seit 2013 gelten neue Compliance-Richtlinien.

Ö3-Wecker mit Andi Knoll, 10. Dezember 2014

Ö3-Reporterin Claudia Lahnsteiner hat Markus Messenlehner, Rechtschutzspezialist bei DAS (Rechtschutz AG) gefragt, was legal ist und ob man sich strafbar macht, wenn man zu großzügig ist.

Dürfen Eltern den Lehrern ihrer Kinder etwas schenken?

Ja, das ist erlaubt. Es geht allerdings darum, bestimmte Grenzen zu beachten, nämlich „orts- und landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert“. Da ist die Rede von 100 Euro, das heißt mein Geschenk muss günstiger sein, als 100 Euro.

Wie sieht aus mit meiner Müllabfuhr und meinem Postboten?

Dazu sagt Josef Thon, Abteilungsleiter in der MA48: „Für MitarbeiterInnen der Stadt Wien und somit auch für MitarbeiterInnen der MA 48 (Müllaufleger) gilt, dass die Annahme von Geschenken untersagt ist.
Angenommen werden dürfen ausschließlich Dinge, die unter die sogenannten „ 3Ks“ fallen: Kugelschreiber, Kalender, Klumpert. Selbstverständlich darf der/die GeberIn etwas verschenken, sofern er keine Gegenleistung dafür möchte, aber unsere MitrarbeiterInnen dürfen solche Geschenke nicht annehmen.“

Im Jänner 2013 ist das Korruptionsstrafrecht novelliert und damit verschärft worden. Die neuen Richtlinien betreffen sowohl den öffentlichen Sektor, als auch privatwirtschaftlich geführte Unternehmen.

Darf ich der Verkäuferin, die immer so nett ist, etwas schenken?

Da muss man sich nach den Compliance-Regeln des jeweiligen Betriebes erkundigen. Möglicherweise liegen die Grenzen hier weit unter den 100 Euro.

Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich Geschenke annehme?

Es liegt in der Verantwortung der Mitarbeiter, sich danach zu erkundigen, welche Compliance-Richtlinien in der eigenen Firma gelten. Prinzipiell kann ein Verstoß arbeitsrechtliche Folgen haben. Die Konsequenzen können von Disziplinarmaßnahmen bis zur Entlassung reichen.