Scooter und Roller: Darf ich damit auf der Straße fahren?

Scooter und Roller sind bei den Kids ein beliebtes Ostergeschenk. Grundsätzlich darf man mit den „fahrzeugähnlichen Spielgeräten“, so der juristische Fachbegriff, nur am Gehweg fahren.

Das Benützen der Straße ist untersagt, ebenso der Radweg. Auch am Geweg ist allerdings maximal Schrittgeschwindigkeit erlaubt.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

#roller #rollergirls #rollernight #skate #skateboard #skategirl #goodvibes #lifestyle #oxelo #floripa

Ein Beitrag geteilt von Tianna Guzzi (@tiannaguzzi) am

Kinder unter 12 Jahren müssen dabei immer in Begleitung einer mindestens 16 jährigen Person sein. Helmpflicht besteht bei Scootern, Rollern und ähnlichem nicht. Nur am Fahrrad ist der Helm für Kinder unter 12 Jahren verpflichtend.

Glücklicher Radfahrer 🤗 🚴🏿 #Lio #liowirdgroß #fahrrad #puky #momof3 #lebenmitkindern #unseralltagistihrekindheit #mamavon3 #momlife

Ein Beitrag geteilt von vorstadt_kinder (@vorstadt_kinder) am

Das kann gestraft werden

Wer bei einem Fehlverhalten von der Polizei angehalten wird, wird im Regelfall belehrt und abgemahnt. Sollte durch die Verwendung allerdings ein Fußgänger behindert oder gefährdet werden, können Organmandate ausgestellt werden. Der Strafrahmen dafür liegt zwischen 10 und 500 Euro. Bei einer Verwaltungsstrafe kann es allerdings teuer werden, da geht es bei 36 Euro los, im schlimmsten Fall ist eine Geldstrafe von bis zu 5.900 Euro möglich.

„Ö3-Wecker“ mit Robert Kratky, 6. April 2017 (Bernhard Weihsinger)