Waldbrände

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Waldbrandgefahr in Österreich - Das musst du wissen

Hochsommer in Österreich - große Freude - auf der anderen Seite aber auch große Sorge - etwa bei den ganzen Einsatzkräften. Thema Waldbrandgefahr. So ist etwa in Tirol seit gestern im ganzen Land die sogenannte Waldbrandverordnung in Kraft. Und auch wenn es heute punktuell gewittert und regnet. Das reicht nicht aus, den Boden genügend zu durchnässen.

Tirol:

Offenes Feuer im Wald- und im Randbereich ist verboten, also Grillen oder Rauchen. Die Feuerwehren sind in Alarmbereitschaft, 25 mal haben sie allein hier in Tirol in den letzten Wochen schon zu Waldbränden ausrücken müssen. Der Waldboden ist einfach trocken, 30 bis 50 Zentimeter tief in den Boden, keine Feuchtigkeit. Das heißt, auch ein Gewitterregen bringt da nicht wirklich Entspannung, es müsste schon zwei bis drei Tage dauerhaft regnen. Die Bergfeuer am Wochenende dürfen aber stattfinden, weil sie auf den Berggipfeln auf entsprechend Geröll oder auf Stein stattfinden, also weit oberhalb der Waldgrenze. Aber auch hier: Vorsicht! Und die Strafen sind empfindlich, wie auch in Kärnten.

Waldbrände
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Kärnten:

Die Strafen können wirklich saftig sein, denn wenn jemand im Wald mit offenem Feuer hantiert oder eine Zigarette sorglos wegwirftund es dann zu einem Brand kommt, kann die Strafe über 7000 Euro betragen. Kontrolliert wird das Verbot von der Polizei und auch der Forstaufsicht. In Kärnten sind alle Bezirke bis auf Wolfsberg vom Feuerverbot betroffen, also insgesamt 9 der 10 Bezirke.

Niederösterreich:

In Niederösterreich wurde ein neuer Rekord gebrochen. In der Zeitspanne seit Jahresbeginn gab es so viele Wald- und Wiesenbrände wie zuletzt vor 10 Jahren. Die Sonnwendfeiern in der Wachau finden jedoch statt. Entlang der Donau werden Sonnwendfeuer brennen und Feuerwerke den Himmel erleuchten.

Aufgrund der gefährlichen Situation gilt in ganz Niederösterreich die Waldbrandverodnung. Demnach ist das Rauchen, jegliches Feuerentzünden, das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, aber auch das Wegwerfen von Glasflaschen oder Glasscherben in allen Waldgebieten und in Waldrandnähe verboten. Ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro geahndet werden.

Lagerfeuer: Tipps das sollten sie wissen
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Steiermark:

In der Steiermark gilt nur im Bezirk Weiz ein ausdrückliches Verbot für Rauchen und offenes Feuer in und bei Waldgebieten. Überall sonst bittet die Landeswarnzentrale allerdings um erhöhte Vorsicht.

Oberösterreich

In allen Bezirken Oberösterreichs gilt die Waldbrandverordnung. Es herrscht also Feuer- und Rauchverbot in Wäldern. Ein Verstoß gegen diese Waldbrandverordnung kann bis zu 7.270 Euro Strafe kosten. Bei den Sonnwendfeuern appelliert Agrarlandesrat Max Hiegelsberger an die „Eigenverantwortung der Bevölkerung“.
Im Waldgebiet, in Waldrandnähe und in dem Gefährdungsbereich des Waldes ist das Anzünden von Sonnwendfeuern strengstens verboten. Ansonsten gelte es bei diesem Brauch „höchste Vorsicht walten zu lassen“, so Hiegelsberger.

Salzburg:

Auch in Salzburg haben die Behörden auf die akute Waldbrandgefahr durch die anhaltende Hitze und Trockenheit reagiert. Die fünf Bezirkshauptmannschaften und der Magistrat der Landeshauptstadt erließen Verordnungen, wonach in Wäldern und gefährdeten Bereichen ab sofort das Feuermachen, Rauchen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten ist.

Besondere Vorsicht wird Veranstaltern von Sonnwendfeuern empfohlen. „Im Gefährdungsbereich von Wäldern sind Sonnwendfeuer in den betroffenen Gebieten strengstens verboten. Außerhalb dieser Bereiche ist das Abbrennen der Feuer zwar erlaubt, aber dennoch ist höchste Vorsicht geboten“, so der ressortzuständige Landesrat Josef Schwaiger.

„Wenn Vernunft und Hausverstand eingesetzt werden, steht den traditionellen Sonnwendfeuern nichts im Wege.“ Die Stadt Salzburg empfiehlt, im Zweifelsfall mit der Feuerwehr oder dem zuständigen Förster zu sprechen, ob Funkenflug von einem Sonnwendfeuer umliegende Wälder gefährden könnte.

Schild: Rauchen verboten
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Burgenland:

Auch im Burgenland hat die Bezirksforstbehörde die Waldbrandverordnung erlassen. Damit ist das Rauchen und Feuer machen im Wald ab verboten. Auch hier drohen Strafen von bis zu 7.270 Euro.

Vorarlberg

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern bestehe aktuell in Vorarlberg keine Gefahr von Waldbränden, sagt der Leiter der Forstabteilung des Landes, Andreas Amann. Dem Experten zufolge ist die Schönwetterperiode noch zu kurz, um prekäre Situationen auszulösen.
Vorsicht mit offenem Feuer sei aber an exponierten Stellen an Südhängen auch jetzt schon geboten

Wien:

In Wien gilt ein ein Grillverbot für alle öffentlichen Plätze. Auf Grund der Hitze, der Dürre und der großen Waldbrandgefahr gilt es auch dort, wo es normalerweise erlaubt ist. Das Verbot werde erst bei nachhaltigen Regenschauern aufgehoben, betonte die MA 49 in einer Aussendung.

Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer und Licht sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und dessen Gefährdungsbereich sind im Gebiet der Stadt Wien verboten. Das Grillen in privaten Gärten außerhalb des Gefährdungsbereiches des Waldes ist gestattet. Die Stadt Wien mahnte aber angesichts der Hitze und der Trockenheit bei Grillen im Freien zu besonderer Vorsicht.

Der Ö3-Wecker am 23. Juni 2017 mit Robert Kratky