Staubsauger

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Das Ende der Hochleistungstaubsauger

Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Staubsaugern werden zum 1. September 2017 erhöht. Dann dürfen nach Angaben der EU-Vorgaben nur noch Geräte mit einer Leistung von weniger als 900 Watt in den Handel gelangen.

Zum Monatswechsel treten EU-Vorgaben in Kraft, die die zulässige Leistung von neu auf den Markt kommenden Staubsaugern begrenzen. Statt bei bis zu 1.600 Watt darf diese nur noch bei maximal 900 Watt liegen. Zudem gelten dann schärfere Vorgaben für den jährlichen Stromverbrauch, den Lärmpegel und die reale Staubsaugerleistung.

Bereits im Handel oder Umlauf befindliche Geräte sind davon nicht betroffen. Verbraucherschützer und EU-Kommission betonen zudem, dass die Neuerung zu keiner Verschlechterung der Saugleistung führt. Die Höhe der Stromaufnahmeleistung hat demnach nichts damit zu tun. Sie wird vielmehr durch die Gerätekonstruktion bestimmt.

„Ö3-Wecker“ mit Robert Kratky, 1. September 2017 (AFP/APA)