Ist mein Schal schon legal - Frau mit Schal im Winter

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Ist mein Schal schon legal - diese Website sagt es ihnen

„Ist mein Schal schon legal?“ - das fragt sich jetzt eine österreichische Website. Dahinter steckt die Frage, wann ich mein Gesicht bei Kälte mit einem Schal verhüllen darf und wann das gegen das geltende Verhüllungsverbot verstößt.

Seit Oktober 2017 gilt in Österreich das Verhüllungsverbot. Dadurch ist die Verhüllung des Gesichts per Gesetz nur mehr aus bestimmten Gründen erlaubt: Bei „traditionellen Veranstaltungen“ zum Beispiel oder aus „medizinischen Gründen“. Und natürlich auch bei Kälte – doch was genau bedeutet eigentlich „kalt“?

Das fragt sich vermutlich auch jene Studentin, die vor kurzem für das Tragen eines Schals bei 14 Grad Außentemperatur von der Polizei mit 50 Euro Strafe abgemahnt wurde.

Anlassfälle wie dieser, haben einen Wiener jetzt dazu bewegt, eine Website zu launchen, auf der man nachschauen kann, ob der Schal schon legal ist.

„Ohne rechtliche Gewähr“ wird dort für einzelne Städte angezeigt, ob es schon kalt genug ist, um sich mit einem Schal dick einzupacken. Für die Temperaturmessung beruft sich der Wiener auf das „Lexikon des deutschen Wetterdienstes“. Dabei wird der Begriff des sogenannten „schwache Kältestress“ hergenommen. Der tritt laut deutschem Wetterdienst bei unter 0 Grad gefühlter Temperatur ein – dann darf man sein Gesicht mit einem Schal verhüllen.

Bei der Temperaturmessung wird die „Wind-Chill-Formel“ des amerikanischen Wetterdienstes angewandt. Die Daten, die die Website verwendet, stammen von der ZAMG, die im Zuge von „Open Data“ zur Verfügung stehen.

Der Websitebetreiber betont, dass die Website nur als Richtlinie zu sehen ist und die Entscheidung letztendlich bei der Polizei liege:"Diese Tabelle kann als Orientierung genommen werden, ob die Verhüllung des Gesichts nach dem AGesVG am angegebenen Ort zum Schutz vor Kälte bereits angemessen ist", schreibt er auf der Website.

(MG)

Ö3-Wecker mit Robert Kratky, 22. November 2017