Bankomatkarten

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2018: Bankomat-Kartenbesitzer haften nur mehr bis 50 Euro

Das Jahr 2018 bringt eine weitere Verbesserung für Bankkunden. Sie haften bei Missbrauch ihrer Bankomat- oder Kreditkarte oder ihres Online-Bankings für entstandene Schäden nur noch bis maximal 50 Euro, solange die Karte oder das Online-Konto nicht gesperrt wurden. Bisher waren es bis zu 150 Euro.

Lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften die Bankkunden auch weiterhin unbeschränkt.

Zudem dürfen Händler bei Buchungen über das Internet künftig keine gesonderten Gebühren mehr für Kreditkartenzahlungen verlangen. Und ab November 2018 werden in der Eurozone Echtzeitüberweisungen möglich sein.

Oft wird vor der eigentlichen Zahlung ein bestimmter Betrag auf der Karte „geblockt“. Ab kommenden Jahr müssen Kunden bei einer solchen Reservierung vor der eigentlichen Zahlung vorher zustimmen. Erst dann ist die Bank berechtigt, diesen Betrag auf Ihrem Konto vorübergehend zu sperren.

(APA)