Eine Frauenhand tippt auf einem Tablet

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Streamen im Ausland: Aus für Geoblocking kommt

Ab Ostersonntag, dem 1. April tritt, eine EU-Verordnung in Kraft, die das grenzenlose Streamen innerhalb der EU ermöglichen soll - mit zwei Ausnahmen.

Unter „Geoblocking“ versteht man die Beschränkung von Online-Diensten auf ein bestimmtes Land. Bemerkbar macht es sich, wenn man etwas streamen möchte und die bekannte Fehlermeldung aufscheint: „Dieser Inhalt ist in deinem Land nicht verfügbar.“

Ab Ostersonntag wird das Abrufen von Musik, Serien oder Filmen im Ausland einfacher: Alle Streamingdienste für die man bezahlt, wie Spotify, Sky Go, Netflix, Amazon Prime oder Flimmit, kann man ab dann auch im EU-Ausland nutzen wie zu Hause – ohne extra Kosten.

Mann im Schneesturm
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Ausnahme 1: Nur für Bezahl-Dienste

Die neue Regelung betrifft ausschließlich Streaming-Dienste für die man bezahlt. Es kann also sein, dass es auf Gratis-Plattformen wie in den Mediatheken von ARD oder ORF weiterhin heißt: „Leider nicht in deinem Land“. Betroffen sind z.B. Fußballspiele oder andere Übertragungen von Sport-Events, die in einem Land im Free-TV laufen, in anderen EU-Ländern aber weiterhin geblockt bleiben. Der Grund sind die Lizenzvereinbarungen für Sportübertragungen, die pro Land oder Region verkauft werden.

Paar schaut im Bett TV
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Ausnahme 2: Nur für begrenzte Auslandsaufenthalte

Die neue Regelung gilt nur für vorübergehende Aufenthalte im Ausland, wie Urlaube oder ein Semester Auslandsstudium. Nicht möglich ist es, dass man ein Abo für einen Dienst im EU-Ausland abschließt, weil es dort billiger ist. Wo man wirklich wohnt, darf laut neuem Gesetz von den On-Demand-Diensten bei den Kundinnen und Kunden nachgefragt und überprüft werden, falls diese längere Zeit im Ausland streamen.

Die Ö3-Drivetimeshow mit Olivia Peter & Philipp Hansa, 29. März 2018 (MB)