Bawag muss tausenden Kunden Spesen zurückzahlen
Der VKI erhielt in allen inhaltlichen Punkten Recht, das Urteil ist rechtskräftig. Die BAWAG muss nun die zu Unrecht verrechneten Spesen nach Ablauf von sechs Monaten wieder gutbuchen. Bei laufenden Verträgen muss diese Gutbuchung automatisch zum nächstfolgenden Konto-Abschluss durchgeführt werden.
Wie viele Konsumenten davon betroffen sind und um welche Summen es insgesamt geht, lasse sich nicht genau sagen, so Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI. „Faktisch sind es aber einige Tausend“, so Hirmke. Es habe sehr viele Beschwerden gegeben.
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