Die häufigste Falle der digitalen Vignette
Die häufigste Falle bei der digitalen Vignette ist das Wechseln der Kennzeichennummer. Die digitale Vignette ist nämlich an das Kennzeichen gebunden und nicht an das Auto wie die altbekannte Klebevignette. Bekommt man also eine neue Kennzeichennummer, muss die digitale Vignette auch umgemeldet werden. Das geht jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen wie etwa Diebstahl oder Verlust des Kennzeichens, Umzug in eine andere politische Gemeinde, oder Totalschaden. In allen anderen Fällen muss eine neue Vignette gekauft werden, erklärt uns Vertriebsleiter Stefan Zangerle von der ASFINAG. Fährt man ohne digitale Vignette auf eine Autobahn fällt eine Strafe von 120€ an.
Doch die digitale Vignette hat auch so einige Vorteile: Zangerle rät beim Fahrzeugneukauf unbedingt das alte Kennzeichen mitzunehmen, somit ist die digitale Vignette dann auch beim neuen Auto gültig und es muss nicht extra eine neue gekauft werden. Ist man sich mal nicht sicher, ob ein Auto eine gültige digitale Vignette hat – weil man sich das Auto zum Beispiel ausgeborgt hat - gibt es die Möglichkeit in der „Vignetten Evidenz“ – einem öffentlichen Register – nachzuschauen. Das lässt sich entweder direkt in der ASFINAG App, oder auf ihrer Homepage erledigen.
Hier kannst du den Bericht nachhören:
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Der Ö3-Wecker mit Philipp Hansa, am 27. August 2018 (Caroline Bartos)