Paar

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Ehe und Eingetragene Partnerschaft für alle

Josef Moser (ÖVP) hat nach längerer Prüfung entschieden, wie der Spruch des Verfassungsgerichtshofes zur „Ehe für alle“ umgesetzt werden soll: Es wird nicht nur die Ehe für Homosexuelle geöffnet, sondern umgekehrt auch die Eingetragene Partnerschaft für Heterosexuelle.

Er folge dem VfGH-Erkenntnis, „das besagt: Ehe für alle und Eingetragene Partnerschaft für alle“, sagte Moser in der „Presse“.

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Denn wenn man die - bisher Homosexuellen vorbehaltene - Eingetragene Partnerschaft wegfallen ließe, „würde das bedeuten, dass ich Menschen, die die Eingetragene Partnerschaft als aus ihrer Sicht modernere Variante der Partnerschaft eingegangen sind, zwinge, eine Ehe einzugehen“, argumentiert Moser im „Presse“-Interview.

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Der VfGH hat im Dezember 2017 die gesetzliche Regelung aufgehoben, die homosexuellen Paaren den Zugang zur Ehe verwehrte - und zwar per 31. Dezember 2018. Ab 1. Jänner 2019 können also auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten und umgekehrt heterosexuelle Paare eine Eingetragene Partnerschaft eingehen, sollte der Gesetzgeber nicht anderes beschließen. ÖVP und FPÖ haben die „Ehe für alle“ immer abgelehnt.

Das sind die Unterschiede

Dr. Helmut Graupner, Rechtsanwalt in Wien, erklärt online die verschiedenen Rechtsbereiche:

"In Österreich wurde nicht – wie in immer mehr anderen europäischen (und außereuropäischen) Ländern – für homosexuelle Paare die Ehe geöffnet, sondern für diese mit der EP ein eigenes Rechtsinstitut eingeführt. Es war der ausdrückliche politische Wille der ÖVP, dass eine Verbindung zweier Lesben oder zweier Schwuler nicht “Ehe” heißen darf und dass es auch inhaltliche Unterschiede zwischen EP und Ehe gibt. So fanden sich im Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft ursprünglich rund 70 Unterschiede zur Ehe, von denen – nach einer erfolgreichen Klagsoffensive des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) – heute noch 34 bestehen. Die Unterschiede lassen sich grob in drei Gruppen einteilen:

1. Im Gesetz zur EP wurde ursprünglich so getan, als ob in Haushalten gleichgeschlechtlicher Paare keine Kinder lebten. Wenn nun tatsächlich welche vorhanden waren, dann war rechtlich der/die “angeheiratete” Partner/in zum Kind vielfach eine fremde Person, was zu gravierenden Benachteiligungen von Kindern in gleichgeschlechtlichen Beziehungen geführt hat. Eingetragene Partner/innen durften weder gemeinsam ein Kind adoptieren, noch das leibliche Kind des/der PartnerIn.Frauen in lesbischer Partnerschaft war die künstliche Befruchtung mit einer Samenspende verboten. Heute ist all das, dank Urteilen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs und des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, möglich.

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2. Mit viel Aufwand wurden zunächst symbolische Unterschiede zwischen EP und Ehe geschaffen, einige davon hat mittlerweile der Verfassungsgerichtshof beseitigt.

Seit 1. April 2017 werden Partnerschaften auf dem Standesamt eingetragen. Die Kategorie “Nachname” gibt es nicht mehr, alle Menschen haben wieder einen Familiennamen.

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3. Ein weiterer Teil der Unterschiede legt für die eingetragenen Paare eine “lockerere” Bindung fest, als sie für Ehepaare gilt. Diese Unterschiede können auch als vorweg genommene Modernisierung des Eherechts gewertet werden. Je nach Perspektive (Wunsch nach engerer, traditioneller oder lockerer, moderner Bindung) werden Paare das begrüßen oder bedauern. Unverständlich ist aber, dass die liberaleren Bestimmungen nur für gleichgeschlechtliche Paare und die engeren Bestimmungen nur für verschiedengeschlechtliche Paare gelten. Diese Aufteilung nach dem Geschlecht der Partner/innen diskriminiert sowohl homosexuelle Paare mit Wunsch nach einer traditionellen Bindung als auch heterosexuelle Paare, die eine lockerere Bindung möchten. Zu diesen Unterschieden zählen beispielsweise die mit drei Jahren kürzere Frist, nach der eine EP wegen unheilbarer Zerrüttung einseitig aufgelöst werden kann (bei der Ehe in besonderen Härtefällen: 6 Jahre), die fehlende Pflicht zur Treue, das Fehlen gesetzlicher Vorgaben für die Haushaltsführung und geringere Unterhaltspflichten nach “Scheidung”."

Mehr dazu hier.

Ö3-Nachrichten am 31. August 2018 (apa/ Anastasia Lopez)