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Maurer-Urteil: Das solltest du auf sozialen Medien beachten

Eine Frau wird in einer Facebook-Nachricht obszön beschimpft, wehrt sich in dem sie die Nachricht auf Social Media veröffentlicht und bekommt dafür eine Strafe. Der Fall von Sigrid Maurer sorgt momentan für viel Unverständnis und wird die Gerichte noch länger beschäftigen.

Aber was bedeutet dieses Urteil für alle, die auf Social Media unterwegs sind? Wir haben hier alle Infos für dich!

Kann man sich gegen obszöne Nachrichten auf Social Media wehren?

Ehrenbeleidigung ist sowohl ein strafrechtlicher Tatbestand als auch auf zivilrechtlichem Weg einklagbar.
Wer Beleidigungen, die über Social Media erfolgen veröffentlicht, unterliegt allerdings der journalistischen Sorgfaltspflicht. Das bedeutet: Wer auf Facebook, Twitter und Co jemanden als Täter beschuldigt, muss das auch tatsächlich beweisen können, wenn er deswegen verklagt wird.

Handy mit Social Media Apps
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Muss ich bei jedem Post die journalistische Sorgfaltspflicht einhalten?

Ja, weil Facebook, Twitter, Instagram und Co als Medien gelten erklärt Medienrechtsexperte Michael Rami. Das heißt: Jeder Social Media Nutzer ist Medieninhaber und für veröffentlichte Postings, Fotos oder Videos gilt das Medienstrafecht. Das besagt unter anderem, dass man nichts Unwahres verbreiten darf und alles was man behauptet sorgfältig überprüfen muss.

Bin ich für meinen Account verantwortlich oder kann ich mich darauf berufen, dass ich etwas gar nicht selbst gepostet habe?

Grundsätzlich ist jeder für seinen Account verantwortlich. Insbesondere in zivilrechtlichen Prozessen, wenn es um zwei Privatpersonen geht. gilt ein weiterer Haftungsumfang erläutert Michael Rami, und man geht davon aus, dass ein Accountbesitzer auch die Kontrolle über diesen hat.

Der Beitrag aus der „Ö3-Drivetimeshow“ zum Nachhören:

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„Ö3-Drivetimeshow“ mit Olivia Peter und Philipp Hansa, 10. Oktober 2018
(PM)