Logo der digitalen Vignette

ASFINAG

Tipp: Digitale Vignette noch heute sichern

Bitte beachten, wenn du noch keine digitale Vignette hast und planst dir diese online zu kaufen: Damit die digitale Vignette ab dem 1. Februar gültig ist, musst du sie noch heute (14.1.) auf der Asfinag-Webseite oder in der Asfinag-App bestellen.

Grund dafür ist die 18-tägige Konsumentenschutz-Frist, eine Rückgabefrist, die es grundsätzlich bei allen Onlinekäufen gibt. Erst wenn diese abgelaufen ist, ist die digitale Vignette gültig, da Vignetten nicht zurückgegeben werden können.

Die Asfinag versucht derzeit bei der EU eine Ausnahmeregelung zu erwirken, um die 18-Tage-First für den Kauf der digitalen Vignetten aussetzen zu können. Bis dahin kann es aber noch Jahre dauern.

Die alte Vignette aus dem Vorjahr gilt jedenfalls noch bis zum 31. Jänner.

So kannst du die Frist umgehen

Was viele nicht wissen: Die digitale Vignette gibt es auch „analog“ zu kaufen: in Trafiken, bei Autofahrerclubs, und in ausgewählte Tankstellen. Dort ist sie sofort gültig.

Hier die wichtigsten Infos zur „digitalen Vignette“:

Die wichtigsten Vorteile der digitalen Vignette

Wie wird kontrolliert?

Ähnlich wie beim Handyparken wird auch bei der Kontrolle der digitalen Vignette das KFZ-Kennzeichen überprüft, um festzustellen, ob eine Mautgebühr bezahlt worden ist oder nicht.
Die Vignette wird wie bisher in ganz Österreich stichprobenartig durch Mautaufsichtsorgane und spezielle automatische Kontrollkameras kontrolliert, deren Standorte laufend wechseln.

Wie sicher sind die erfassten Daten?

Die Asfinag versichert, die Kontrollsysteme speichern ausschließlich Daten jener Fahrzeuge, die keine gültige Klebevignette oder digitale Vignette haben. Diese Daten dienen einzig und allein als Beweis für Mautdelikte sowie zur Abwicklung von Ersatzmaut-Forderungen. Alle anderen Informationen werden weder gespeichert noch sind sie in irgendeiner Form verfügbar.

Hier gehts zum ASFINAG Webshop und zu weiteren Informationen.

„Ö3-Wecker“ mit Robert Kratky, 14.Jänner 2019 (MB/MK)