Osterhase Figur Maske

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Ostern in Coronazeiten - was ist erlaubt?

Dieses Jahr ist vieles anders als sonst!
Das Corona-Virus macht es notwendig, dass wir heuer auch zu Ostern von vielen Traditionen Abstand nehmen. Was gilt jetzt genau über die Feiertage?

Darf ich zu Ostern mit dem Auto/Motorrad wegfahren?

Die Ostereiersuche sollte heuer nur innerhalb der engsten Familie stattfinden.

Jedes risikoarme Verhalten wird vom Gesundheitsministerium empfohlen, um die Belastung des Gesundheitssystems so gering wie möglich zu halten. Das gilt unter anderem für das Bergwandern und selbstverständlich auch für das Motorradfahren.

Motorradfahrer
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Grundsätzlich gilt: Die Ostereiersuche sollte heuer nur innerhalb der engsten Familie stattfinden. Zuhause bleiben und Ostern heuer einfach mal ganz anders feiern als sonst. Vor allem Oma und Opa sollten auf keinen Fall zu Ostern besucht werden. Sie gehören zur Risikogruppe und für sie ist ein Besuch der Enkel in erster Linie gefährdend.

Die Familien und Personen, die einen Zweitwohnsitz haben, dürfen diesen auch zu Ostern besuchen, das gehört nach Einschätzung des Ministeriums zu den notwendigen Grundbedürfnissen.

Kirche
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Darf ich zu Ostern in die Kirche?

Gottesdienste können heuer nicht wie gewohnt nicht stattfinden. Es gibt aber mittlerweile auch hier ein wachsendes Angebot im Online-Bereich. Das ist natürlich eine große Umstellung für viele Christinnen und Christen, aber notwendig um weiterhin die Neuerkrankungen zu reduzieren.
Das traditionelle Osterfeuer ist an vielen Orten aufgrund der Feinstaubbelastung bereits seit Jahren untersagt. Aufgrund der Krise wird es heuer aber wohl noch weniger Feuer und mehr Osterkerzen geben. Zahlreiche Bundesländer, u. a. Salzburg, Tirol, Kärnten und die Steiermark, haben sie komplett untersagt. Auch andere Bräuche, bei denen es Versammlungen gibt – etwa die Fleischweihe und das Ratschen –, fallen heuer aus.

Darf ich zu Ostern wandern oder spazieren gehen?

Es sind alle Aktivitäten im Freien erlaubt, sofern diese alleine oder mit Personen ausgeübt werden, die im gemeinsamen Haushalt leben und dabei gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird (Spazieren gehen, Radfahren, Laufen, Wandern etc.).

Darf ich im Freien grillen?

Bitte nur im eignen Garten und mit den Menschen, mit denen sie in einem Haushalt leben.

Darf ich zu meinem Partner?

Das Sehen des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin zählt zur Deckung der „notwendigen Grundbedürfnisse“. Konkret bedeutet das, dass sich Paare, die nicht zusammenleben, nach wie vor besuchen und sehen dürfen. Trotzdem raten wir auch hier dazu, auf Video-Telefonie, Mails oder Briefe umzusteigen. Das kann auch sehr romantisch sein.

Wie sieht es mit Auslandsreisen aus, gibt es definitive Reiseverbote?

Nein, aber es gibt Reisewarnungen für mittlerweile 29 Länder. Und das Außenministerium rät „dringlichst“ von Reisen ab. Dazu kommt, dass die Reisemöglichkeiten durch Einreiseverbote bzw. -einschränkungen seitens anderer Länder massiv limitiert sind.

Weitere Fragen und Antworten rund ums Thema Corona findest du hier.

Was ist in deinem Bundesland erlaubt? Die Antworten gibt es hier.

Der „Ö3-Wecker“, mit Robert Kratky, 7. April 2020 (TW)