Aufsteigendes Flugzeug

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Urlaubs-Storno-Horror: Das ist dein Recht!

Über 45.000 Menschen haben sich in den vergangenen Wochen beim Verein für Konsumenteninformation gemeldet, um sich Tipps und Beratung zu holen, wie sie - nach dem Urlaubs-Storno - wieder an ihr Geld kommen. Reiserechtsexperte Dominik Manzenreiter vom Europäischen Verbraucherzentrum hat im Ö3-Interview die Antworten auf die meistgestellten Fragen.

Disclaimer: Die Beantwortung folgender Fragen erfolgte durch Reiserechtsexperten des Verein für Konsumenteninformation (VKI) und des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ).

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Noch Fragen zum Reiserecht?

  • VKI-Reise-Hotline: 0800 201 211 (Mo – Fr, 9 bis 12 Uhr)

Kann ich meinen gebuchten Urlaub kostenfrei stornieren?

Leider gibt es darauf keine allgemeingültige Antwort. Es kommt auf den Einzelfall an: Wann und wohin geht die Reise? Handelt es sich um eine Pauschal- oder Individualreise?

Muss ich nach einem kostenlosen Storno einen Gutschein akzeptieren?

Nein. Wenn Sie das Recht hatten kostenlos zurückzutreten, dann steht Ihnen Geld zu. Falls es Kulanz war, ist ein Gutschein in Ordnung. Pauschalreiseveranstalter sind außerdem gesetzlich verpflichtet, bezahlte Kundengelder gegen die eigene Insolvenz abzusichern. Wird der Reiseveranstalter nach Ihrer Zahlung insolvent, erhalten Sie die bezahlten Reisekosten zurück. Das gilt für die gesamte EU.

Was kann ich tun, wenn ich trotzdem nur einen Gutschein oder eine Gutschrift bekomme?

Auf unserer Webseite europakonsument.at finden Sie drei Musterbriefe für verschiedene Fälle: (1) Wenn Sie selbst direkt über die Homepage der Airline gebucht haben, (2) wenn Sie über eine Buchungsplattform/ein Online-Reisebüro gebucht haben oder (3) wenn Sie bei einem Pauschalreiseanbieter gebucht haben.

Ich habe in einem Hotel eine Anzah­lung geleistet, es wurde geschlossen. Wegen der Rückerstattung verwies man mich an die Buchungsplattform, die mich hängen lässt. Wer ist da wirklich zuständig?

Der Vertrag über die Zimmermiete besteht üblicherweise direkt mit dem Hotel. Wenn es nur eine Plattform war, dann buchte wohl das Hotel selbst die Anzahlung ab und muss diese in einem solchen Fall daher auch direkt erstatten. Etwas anders läge der Fall, wenn Sie die Unterkunft über ein Online-Reisebüro ge­bucht hätten. In diesem Fall wäre das Online-Reisebüro für die Rückabwicklung der Anzahlung Ihr Ansprechpartner.

Ich habe für unseren Familienurlaub im August eine Pauschalreise nach Spanien gebucht. Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Falls Sie die Reise nicht antreten möchten, sind Sie derzeit leider in einer „Pokersituation“. Wenn Sie schon jetzt stornieren, wird eine Stornogebühr fällig (je früher, desto geringer). Falls die Lage am Zielort noch vor Reiseantritt eskaliert (und z.B. wieder ein Einreiseverbot verhängt wird), können Sie kostenlos zurücktreten. Wir raten, sich mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen – vielleicht wird Ihnen eine kos­tenlose Umbuchung angeboten.

Was ist mit meinem gebuchten und bezahlten Flug?

Rechtlich ist es so: Storniert die Linie den Flug von selbst, gilt die Fluggastrechte-Verordnung der EU. Sie bekommen binnen sieben Tagen das ganze Geld zurück. Findet der Flug statt und Sie als Kunde entscheiden nicht zu fliegen, können Sie nur um Umbuchung oder eine Gutschrift bitten (Kulanz). Manche Airlines bieten auch für bereits annullierte Flüge Umbuchungen an. Prüfen Sie, ob solche Angebote für Sie hinsichtlich allfälliger Befristungen, Termine und angebotener Strecken akzeptabel sind; andernfalls bestehen Sie auf Rückerstattung.

Ist eine Reisewarnung des Außenministeriums zwingende Vorausset­zung für ein kostenloses Storno?

Nein. Laut bisherigen Urteilen des Obersten Gerichtshofs reicht es, dass auf Basis seriö­ser Medienberichte ein Reiseantritt unzu­mutbar ist.

Ich habe eine Schottland-Rundreise für die letzte Juli-Woche gebucht. Kann ich davon kostenlos zurücktreten?

Derzeit ja. Aktuell gilt eine Quarantäne-Pflicht von 14 Tagen für die Einreise ins Vereinigte Königreich. Sofern diese in den Zeitraum der geplanten Reise fällt, können Sie kostenlos von der Pauschalreise zurücktreten, da der Zweck der Reise vereitelt ist. Der Veranstalter muss Ihnen sämtliche bisher bezahlten Beträge rückerstatten.

Ich habe eine Pauschalreise für Juli nach Griechenland gebucht. Da ich Risikopatient bin, möchte ich mich nicht der Gefahr in der Enge eines Flugzeuges aussetzen. Ist das ein Grund für kostenlosen Reiserücktritt?

Solange nicht völlig klar ist, ob die Reise stattfindet oder vom Veranstalter abgesagt wird, ist wohl nur ein Rücktritt mit Stornokosten möglich. Dass man Risikopatient ist, ist eine verständliche Sorge, wird aber nicht „Teil des Vertrages“ gewesen sein und ist somit schwer zu argumentieren.

Ich habe Angst, am Urlaubsort in Quarantäne zu kommen. Ich will ja nicht den ganzen Urlaub eingesperrt in einem Hotel verbringen. Kann ich kostenlos stornieren?

Nein, die Angst, dass das vielleicht passieren könnte, reicht nicht. Sobald aber klar ist, dass man am Reiseziel wirklich in Quarantäne muss, kann man kostenlos zurücktreten - voraus­gesetzt, es handelt sich um eine Pauschal­reise. Bei reinen Hotelbuchungen hängt es vom nationalen Recht ab.

Ich habe nur ein Flugticket gebucht und darf am Zielort zwar einreisen, müsste aber aufgrund des Abflugortes sofort in mehrtägige Quarantäne. Bekomme ich das Geld zurück?

Das ist derzeit rechtlich noch unklar. Fragen Sie bei der Fluglinie nach, ob man Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen Gutschein anbietet.

Ich habe eine Kreuzfahrt mit Start in Norditalien gebucht. Kann ich kostenlos stornieren?

Solange die Reisewarnung des Außenministeriums für die Region besteht, in der der Hafen liegt, haben Sie Anspruch auf einen kostenlosen Rücktritt. Besteht diese nicht, wird die Lage unklarer. Probieren Sie mit dem Reiseveranstalter zu verhandeln. Wird aber die Reiseroute der Kreuzfahrt erheblich geändert, haben Sie das Recht kostenlos zu stornieren. Setzen Sie sich mit dem Veranstalter in Verbindung und berufen Sie sich auf § 9 Pauschalreisegesetz.

Meine Familie hat für drei Wochen im Juli ein Appartement auf einer griechischen Insel gebucht. Der Flug wurde mittlerweile annulliert; wir wissen derzeit nicht, ob und wie wir an unser Ziel gelangen. Eine Anzahlung haben wir geleistet. Können wir zurücktreten?

Beim annullierten Flug haben Sie Anspruch auf volle Rückerstattung des Ticketpreises. Was das Appartement betrifft, gilt griechisches Recht. Dieses sieht in Fällen höherer Gewalt und bei einer Kündigung 21 Tage vor Reiseantritt eine kostenlose Stornomöglichkeit vor. Ob diese Möglichkeit vorliegt, ist im Einzelfall zu prüfen. Wir raten daher, sich direkt mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.

Ich möchte für den Herbst ein extrem günstiges Angebot für einen Badeurlaub in der Türkei buchen. Spricht etwas dagegen?

Die Situation ist hinsichtlich Reisewarnungen, Ein- und Ausreisebestimmungen und Quarantäneanordnungen generell ziemlich unsicher. Wer jetzt eine Reise bucht, geht ein gewisses Risiko ein. Es spricht einiges dafür, in den nächsten Monaten eher kurzfristig zu buchen und immer die Stornobedingungen genau im Auge zu behalten. Einige Touristikunternehmen gehen dazu über, die sonst üblichen Stornobedingungen zu lockern bzw. mit kostenlosen Rücktrittsmöglichkeiten zu werben.

Reisestorno bei Maturareisen

Talk im Ö3 Frühjournal

VKI-Experte Dominik Manzenreiter im Ö3 Wecker

„Der Ö3-Wecker“ mit Robert Kratky, am 03. Juli 2020
(MK)