Nationalbibliothek zeigt Papyrus aus dem 4. Jh. v. Chr.
Vertiefend widmet man sich dem aus dem 4. Jahrhundert v. Chr. stammenden Objekt am 1. Juni im Rahmen eines Expertinnenvortrags:
Ausgewählt werden die „besonderen Objekte“, die aus konservatorischen Gründen nur selten präsentiert werden können, mittels Online-Voting. Anschließend sind sie für zwei Monate zu sehen. Im aktuellen „besonderen Objekt“ klagt Artemisia über den Vater ihrer verstorbenen Tochter. Dieser hatte dem Mädchen ein Grab verweigert und dadurch ihr jenseitiges Leben in Gefahr gebracht. Zur Strafe ruft Artemisia ein ägyptisches Gottesgericht an. „Der außergewöhnliche Text enthält Elemente eines Fluches, verzichtet aber auf jede Magie, er ähnelt dadurch einer gerichtlichen Klage“, heißt es in der Ankündigung. „Artemisia richtet ihr Schreiben jedoch nicht an ein irdisches Gericht, denn die Tat des Vaters war nicht rechtswidrig. Umso eindringlicher fällt ihre Klage an das Göttertribunal aus.“
(KG)