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Verkehrsstrafen im Ausland

Die erleichterten Reisebestimmungen und die nahende Urlaubssaison veranlassen viele zu einer Fahrt ins Ausland. Doch wer dort zu schnell unterwegs ist, während der Fahrt telefoniert, eine rote Ampel „überfährt“ oder falsch parkt, kann böse überrascht werden – es drohen teils hohe Geldstrafen, Kfz-Enteignung und Freiheitsentzug.

„Vor dem Start in den Urlaub ist es daher nötig, sich über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen zu informieren. Und was in der Heimat tabu ist, sollte es jedenfalls auch im Ausland sein“, rät die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Sie betont: „Reisende sollten sich im Sinne der Verkehrssicherheit unbedingt an die örtlichen Regeln halten.“ Sie kennt die ausländischen Strafen für verschiedene Delikte:

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Wer Strafe rasch bezahlt, kann sparen – offene Strafen in EU vollstreckbar

„Ist ein Verstoß geschehen, kommt man ‚am günstigsten‘ davon, wenn man die Strafe gleich vor Ort zahlt oder so schnell wie möglich überweist“, sagt die Juristin. In manchen Ländern werden bei rascher Bezahlung erhebliche Rabatte gewährt: So wird z. B. in Spanien bei Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass von 30 Prozent bei Begleichung binnen fünf Tagen möglich – wird die Strafe hingegen nicht binnen 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der zu zahlende Betrag.

Offene Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Verkehrssicherheitsrelevante Verstöße werden aufgrund eines optimierten Halterdatenaustauschs innerhalb der EU effektiver verfolgt. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich.

(KG)